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Ein Lehrstuhl ist die planmäßige Stelle eines ordentlichen Professors an einer Hochschule, die mit personellen und finanziellen Mitteln zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben in Forschung und Lehre ausgestattet ist. Grundlage für den Lehrstuhl ist der ratifzierte Haushaltsplan der jeweiligen Hochschule.

Überblick


Der Begriff "Lehrstuhl" ist eine Lehnübersetzung aus dem griechisch-lateinischen cathedra, was mit Stuhl neben dem Lesestuhl umschrieben werden kann und den erhöhten Stuhl des Lehrers an einer Universität meinte.

Der Professor, der einen Lehrstuhl innehat, ist dann der so genannte Lehrstuhlinhaber oder auch Ordinarius, obwohl es seit der Hochschulrefom in Deutschland offiziell keine Ordinarien mehr gibt. In einer Hochschule ist ein Ordinarius im Unterschied zum außerordentlichen Professor der Inhaber eines Lehrstuhls an einer Hochschule und damit ordentlicher Professor. In der 2. Hälfte des 19. Jh. bezeichnete der Begriff Ordinarius auch einen Klassenlehrer an einer höheren Schule. Die Bezeichnung ist wahrscheinlich eine Verkürzung von professor, medicus ordinarius.

Der Lehrstuhl bezieht sich auf ein bestimmtes Fachgebiet, also z. B. Lehrstuhl für Aerodynamik des Flugzeuges, das der Lehrstuhlinhaber gemeinsam mit seinen bzw. seinem Assistenten bearbeitet. Dem Lehrstuhl angegliedert ist in der Regel ein Institut oder Seminar. Es gibt - gerade in kleineren Fächern - aber auch Institute, die aus nur einem einzigen Lehrstuhl bestehen.

Der Begriff Lehrstuhl wird oft auch als Synonym für die Gesamtheit aller wissenschaftlichen Mitarbeiter des Professors benutzt.

Akademische Bildung

 

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