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Eine Lehrrettungswache ist eine Rettungswache, an der "Rettungsassistenten im Praktikum" ihre 1600h, davon min. 960h in der Notfallrettung mit min. 400 Notfalleinsätzen fahren können; dazu § 7 RettAssG:

"Rettungswachen sind für die praktische Ausbildung nach § 7 RettAssG als Lehrrettungswachen geeignet, wenn sie ganzjährig betrieben werden und nach dem Einsatzaufkommen, der personellen Besetzung sowie der sächlichen Ausstattung in der Lage sind, Praktikanten in allen für ihre Berufsausübung als Rettungsassistent wesentlichen/notwendigen Kenntnissen und Fertigkeiten zu unterweisen."

Anforderungen an eine Lehrrettungswache:

  • Das Einsatzaufkommen der Rettungswache soll mindestens 800 Notfalleinsätze im Jahr betragen
  • Der RettAss Praktikant muss die Möglichkeit haben, an mindestens 400 Notfalleinsätzen teilzunehmen
  • Eine ärztliche Aufsicht muss bestimmt sein
  • Ein an der Rettungswache hauptberuflicher Rettungsassistent mit der Qualifikation "Lehrrettungsassistent" muss bestimmt sein
  • Mindestens ein RTW nach DIN 75 080 ist in der Wache vorzuhalten

Zusätzlich werden auch Rettungshelfer (RH) und Rettungssanitäter (RS) an einer Lehrrettungswache ausgebildet. Diese müssen ein Praktikum von 80 (RH) bzw. 160 (RS) Stunden absolvieren. Nur für den Rettungssanitäter gilt zudem die Vorgabe, mindestens 20 Notfalleinsätze mitzufahren.

Siehe auch:

Rettungsdienst | Rettungswache

Rettungswache & Leitstelle

 

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