Außeruniversitäre wissenschaftliche Bildungseinrichtungen mit Sitz in Österreich können die Berechtigung erhalten, Lehrgänge universitären Charakters (Abk. LuC) einzurichten. Die Berechtigung wird durch den Bundesminister oder die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Verordnung erteilt. Die Lehrgänge werden als außerordentliche Studien geführt und bieten den Teilnehmern eine Ausbildung auf universitärem Niveau mit teilweise starkem Praxisbezug an. Sie sind nicht Teil des dreigliedrigen Studiensystems entsprechend der Bologna-Erklärung (Bakkalaureat, Magisterium, Doktorat) - diese ist nur für ordentliche Studien anzuwenden. Je nach Ausbildungsdauer können nach erfolgreichem Abschluss an die Absolventen akademische Mastergrade (durchschnittliche Studiendauer 4 Semester) oder akademische Expertentitel (durchschnittliche Studiendauer 2 Semester) verliehen werden.
Ein erworbener Mastergrad - z.B. MPA - Master of Public Administration, MBA - Master of Business Administration, MA - Master of Arts, usw. - ist im Sinne der österreichischen Rechtsvorschriften ein akademischer Grad. Er ist dem Namen nachzustellen und der Träger erwirbt auch das Recht, ihn in abgekürzter Form in alle Urkunden eintragen zu lassen. Masterlehrgänge müssen in den Zulassungsbedingungen, im Umfang und den Anforderungen mit entsprechenden ausländischen Masterstudien vergleichbar sein. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur überprüft dies nach sehr strengen Vorgaben und verschiedenen Anhörungsverfahren anderer Universitäten.
Akademische Expertentitel sind keine akademischen Grade im eigentlichen Sinn sondern Bezeichnungen, die den Inhalt der universitätsnahen Ausbildung widerspiegeln. Nach Abschluss eines entsprechenden Lehrganges können diese Titel im öffentlichen Schriftverkehr (Ämtern und Behörden etc.) auf Briefköpfen, Visitenkarten udgl. als Zusatzinformation angeführt werden, sie können aber nicht in Urkunden eingetragen werden. Die Expertentitel werden, sofern dies in der Ministerverordnung vorgesehen ist, mit einem die Inhalte des Lehrganges charakterisierenden Zusatz verliehen - z.B. "Akademische(r) Verwaltungsmanager(in)", "Akademische(r) Betriebsberater(in)", "Akademische(r) Finanz- und Vermögensberater(in)" usw.
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"Lehrgang universitären Charakters".
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