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Lehrerausbildung in Deutschland


Die Lehrerausbildung in Deutschland ist Ländersache; die Ausbildung ist demnach in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Allerdings hat diese Unterschiedlichkeit Grenzen: denn das Verfassungsgebot der Freizügigkeit, ebenso wie praktische Erwägungen, führen dazu, dass es doch ein sehr großes Maß an Übereinstimmung gibt. Regelmäßig beraten und beschlossen werden Grundsätze für die gegenseitige Anerkennung der Lehrerausbildung in allen Bundesländern durch die KMK, die Ständige Konferenz der Kultusminister.

Grundsätzlich umfasst die Lehrerausbildung ein Fachstudium (meistens) zweier Unterrichtsfächer an einer Universität oder entsprechenden Wissenschaftlichen oder Künstlerischen Hochschule oder der Sporthochschule; hinzu kommen (in unterschiedlicher Ausprägung und Gewichtung) die jeweilige Fachdidaktik, allgemeine Erziehungswissenschaft und einige Gebiete der Psychologie (z.B. Entwicklungspsychologie). Ein Staatsexamen beendet das universitäre Studium, ist jedoch noch kein berufsqualifizierender Abschluss. Dieser wird erst mit erfolgreicher Beendigung des Referendariats erreicht.

Nach modernem Verständnis sollte die jeweilige Fachdidaktik in die Fächer integriert sein, weil sie unter wissenschaftstheoretischen Aspekten Teil der Disziplin ist. Jedoch haben sich die universitären Disziplinen weit überwiegend dieser Auffassung noch nicht geöffnet, so dass Fachdidaktik noch immer missverstanden wird als Lehre vom Schulunterricht.

Es besteht abstrakte Einigkeit darin, dass das Erziehungswissenschaftliche Studium der Kern der Studiengänge sein soll, die zum Lehrerberuf führen. Tatsächlich aber liegt die Priorität vor allem beim Gymnasialen Lehramt noch immer bei den Fächern. Am wenigsten trifft dies beim Lehramt für Grundschulen zu; die Folge ist, umgekehrt, dass die fachliche Ausbildung vielfach defizitär ist.

Einige Bundesländer (z.B. NRW und Mecklenburg-Vorpommern) fordern schon während des Studiums Praktika an Schulen. Dies ist auch grundsätzlicher Konsens in der KMK, der aber in manchen Bundesländern nur zögerlich durchgesetzt wird. In Mecklenburg-Vorpommern sind dies z.B. ein Sozialpraktikum, ein Orientierungspraktikum (ca. vier Wochen in einem anderen als dem gewählten Schultyp) und ein Hauptpraktikum (vier Wochen im gewählten Schultyp).

Daran schließt sich das Referendariat an Lehrerseminar und Schule an, das mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen wird. Dieses meist zweijährige Referendariat soll im Vorfeld der Berufsausübung Gelegenheit geben, in einem Feld von Beratung durch hierzu qualifizierte Berufskolleginnen und -kollegen einen professionellen Habitus zu entwickeln und ihn gleichzeitig kritisch zu betrachten. Es soll nicht nur nur die Einübung in Berufsroutinen gehen, sondern mehr noch darum, diese auf ihre Zweckmäßigkeit, Vertretbarkeit, Angemessenheit und Berufsrelevanz überprüfen zu lernen.

Die Absolventen sind dann als Lehrer ausgebildet für die entsprechende Schulform. Die jeweiligen Fächer stellen Qualifikationen dar, die von den Schulen nachgefragt werden; jedoch kommt es häufig vor, dass auch "fachfremd" unterrichtet wird. Prioritär ist jeweils das erworbene Lehramt, nicht das studierte Fach. Versuche, die Lehrerausbildung auch in Deutschland - wie international üblich - nicht an Schulformen, sondern an den zu unterrichtenden Jahrgangsstufen (Stufenlehrerausbildung) zu orientieren, haben sich nicht durchsetzen können, obwohl es mit den sog. "Frankenthaler Beschlüssen" der KMK eine entsprechende gemeinsame, das heißt einstimmige Absichtserklärung aller (alten) Bundesländer gab. Es gibt allerdings keinerlei empirische Belege dafür, dass sich die Stufenlehrerausbildung nicht bewährt habe. Vielmehr dürfte das Scheitern eher auf politische Vorbehalte gegen die Abschaffung des in Deutschland nahezu alleine noch existierenden "gegliederten Schulwesen" zurückzuführen sein.

Die Lehrerausbildung ist neben der Fortbildung ein Bestandteil der Lehrerbildung.

Spezielle Ausbildungsgänge gibt es durchweg für Grundschulen (meist zusammen mit Hauptschulen), für Realschulen, für Gymnasien und für berufsbildende Schulen. Daneben gibt es unterschiedlich organisierte Ausbildungsgänge zum Lehrer für behinderte Menschen. Sonderpädagogik Damit bilden die Lehrerausbildungsgänge genau das gegliederte Schulwesen, wie es im Prinzip aus dem 19. Jahrhundert überkommen ist, ab, mit der besonderen Pointe, dass die gemeinsame Ausbildung für Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen und denen an Hauptschulen die schon längst nicht mehr bestehende Volksschule repräsentiert.

Nur in Baden-Württemberg bestehen noch Pädagogische Hochschulen (PH), die nicht - wie das in anderen Bundesländern mittlerweile der Fall ist - in die Universitäten integriert sind. Es gibt derzeit sechs Pädagogische Hochschulen, an denen Lehrer/innen ausgebildet werden: in Freiburg im Breisgau, Heidelberg, Karlsruhe, Ludwigsburg, Schwäbisch-Gmünd und in Weingarten. Noch in den Jahren bis 1970 hatten alle Bundesländer der damaligen Bundesrepublik Pädagogische Hochschulen, an denen - wie derzeit nur noch in Baden-Württemberg - die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer für Grundschulen und Hauptschulen stattfand.

Sonderschullehrer

Grundsätzlich umfasst diese Lehrerausbildung ein Fachstudium i.d.R. zweier sonderpädagogischer Fachrichtungen an einer Universität; hinzu kommen zwei Unterrichtsfächer. Darüber hinaus(in unterschiedlicher Ausprägung und Gewichtung) die jeweilige allgemeine Behindertenpädagogik, allgemeine Erziehungswissenschaft und Ausschnitte von Psychologie (z.B. Entwicklungspsychologie). Ein Staatsexamen beendet das universitäre Studium. Zwei Ausbildungsgänge sind hier prinzipiell zu unterscheiden: Die sogenannte "grundständige Ausbildung" und die "konsekutive Ausbildung". Bei der grundständigen Ausbildung erfolgt das Studium von Anfang an auf die sonderpädagogische Tätigkeit hin orientiert. Bei der konsekutiven Ausbildung hingegen handelt es sich um ein Zusatzstudium, das an ein erfolgreiches Studium für ein Lehramt angeschlossen wird. Beide Formen haben Vor- und Nachteile, wobei die Diskussion in letzter Zeit im Hinblick auf die Bemühungen der Integration von Behinderten in das Regelschulwesen überwiegend die für konsekutive Ausbildung zu sprechen scheint, die allerdings höhere Kosten verursacht.

Technische Lehrkräfte an Berufsschulen

Eine gesonderte Lehrergruppe stellen die Lehrer für Fachpraxis an beruflichen Schulen dar. Dieser Lehrertyp ist v. a. für die Vermittlung praktischer Fertigkeiten verantwortlich und benötigt für die Erlangung seiner Lehrbefähigung daher kein akademisches Studium. So unterrichten z. B. Werkstattlehrer im gewerblich-technischen Schulwesen, Kurzschrift- und Textverarbeitungslehrer im Bereich Wirtschaft und Verwaltung, Hauswirtschafts- und Handarbeitslehrer an Hauswirtschaftsschulen. Die Ausbildungs-, Prüfungs- und Laufbahnverordnungen für diese Lehrergruppen sind in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. Als Zugangsvoraussetzung wird im Regelfall der mittlere Bildungsabschluss, einige Jahre Berufserfahrung und eine Weiterbildung mit staatlichem Examen verlangt. Der Übergang ins Beamtenverhältnis ist nicht in allen Bundesländern möglich.

Pädagoge (Ausbildung und Beruf)

 

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