Lehrer sind Personen, deren Aufgabe es ist, andere dabei zu unterstützen, sich Bildung anzueignen.
Lehrer ist, wer beruflich lehrt, unterrichtet, unterweist.
Die Berufsbezeichnung Lehrer ist nicht geschützt, die Amtsbezeichnung dagegen schon. Allerdings ist eine Abgrenzung zwischen diesen beiden Bezeichnungen schwierig, so dass die einschlägige Vorschrift sich kaum zur juristischen Auseinandersetzung eignet. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Lehrerbegriff vor allem auf die Unterweisung von Kindern und Schülern, aber auch auf die Erwachsenenbildung im übertragenen Wortsinn angewendet. Lebenspraktisch werden hierbei jedoch entsprechende Lehrkräfte in der Regel mit der konkreten Tätigkeitsbezeichnung ihrer Arbeit benannt, z.B. als Dozent für einen stark reziptiv gestalteten Unterreicht, als Trainer für eine Lehrkraft die mehr explorativ vorgeht und Coach bzw. Supervisor für eine sozialorientierte Unterweisung mit hohem Selbsterfahrungsanteil. Weitere Begriffe für den unterstützend lehrenden Ausbilder sind Mentor und Tutor; als Meister wird der betriebliche Lehrer im Handwerk mit entsprechendem Qualifikationsnachweis bezeichnet.
In weiteren Ländern werden weitere Begriffe verwendet. Dies variiert auch noch je nach Alter der unterrichteten Schüler oder nach der speziellen Aufgabe.
In Deutschland unterscheidet und benennt man Lehrer je nach Schulform (z.B. Hauptschullehrer) , nach Besoldungsstufe (z.B. Oberstudienrat) und nach Fakultas (Lehrbefähigung) (z.B. Musiklehrer).
Davon abgesehen werden alle Schullehrer in den Bundesländern vom Kultus-, Bildungs- oder einem vergleichbaren Ministerium verwaltet und haben daher im Grundsatz vergleichbare Ausbildungen, Anstellungs- und Arbeitsbedingungen. Lehrer an staatlichen Schulen in den alten Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland sind fast durchweg Beamte, in den neuen Bundesländern dagegen fast ausschließlich Angestellte.
Nicht zum den Hochschullehrern im eigentlichen Sinne gehörend aber dennoch regelmäßig mit Lehraufgaben betraut sind die Beamten und Angestellten des akademischen Mittelbaus und die Lehrbeauftragten. Die Angehörigen des Mittelbaus halten ihre Lehrveranstaltungen eigenverantwortlich aber dennoch in mehr oder weniger enger Absprache mit dem Institut oder Lehrstuhlinhaber, mit dem sie zusammenarbeiten ab, während die Professoren für den Inhalt der Vorlesung eigenveranwortlich sind und innerhalb vom Institut nur die groben Inhalte abgestimmt werden. Die Lehrbauftragten dagegen sind nur für ein eng abgegrenztes Gebiet, in der Regel aus ihrer beruflichen Praxis, zuständig. Ferner gibt es Lehrer im Hochschuldienst, die spezielle Aufgaben in Verbindung mit den Schulen wahrnehmen.
Im Sport und der betrieblichen Personalentwicklung sind die Begriffe Lehrer und Trainer nicht immer klar voneinander abgegrenzt. Ein breites Betätigungsfeld finden Lehrer außerhalb von Schule und Hochschule im Bereich der Nachhilfe.
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