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Als Lehrbeauftragten bezeichnet man eine Person, die an einer Universität oder an einer Fachhochschule Vorlesungen oder Übungen hält. Die Person mit dem Lehrauftrag ist nicht fest angestellt, sondern wird meist als Externe auf Honorarbasis vergütet. In der Regel erhält jemand einen Lehrauftrag nur für eine oder wenige Vorlesungen.

Entstehung


Der ursprüngliche Zweck von Lehrbeauftragten war es, Dozentinnen und Dozenten aus der beruflichen Praxis zu gewinnen, um das Lehrangebot der hauptberuflichen Lehrkräfte der Hochschulen sinnvoll zu ergänzen.

Die Etat-Kürzungen an den Hochschulen haben aber dazu geführt, dass diese meist eingesetzt werden, um Kosten zu sparen. Insbesondere, da die Vergütung der Lehrbeauftragten meist erheblich unter der Bezahlung von Festangestellten liegt. Teilweise wird Lehre sogar überhaupt nicht vergütet ( siehe z.B. Der Betteldozent. ).

Weblinks


Akademische Bildung | Studium | Hochschule | Universität

 

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