article

Die Legislaturperiode oder Wahlperiode ist die Amtszeit einer gesetzgebenden Volksvertretung (Parlament). Die maximale Dauer einer Legislaturperiode ist meist gesetzlich festgelegt, häufig in Gesetzen von Verfassungsrang. Darüber hinaus besteht oft die Möglichkeit einer Verkürzung der Legislaturperiode. Je nach Gesetz löst sich die Volksvertretung entweder selbst auf oder wird aufgelöst und daraufhin Neuwahlen ausgeschrieben.

In vielen demokratischen Staaten beträgt die Dauer einer Legislaturperiode vier bis fünf Jahre. Eine bedeutende Ausnahme stellen unter anderem die USA dar, deren Repräsentantenhaus alle zwei Jahre gewählt wird; das gleiche gilt für die Landes-Repräsentantenhäuser der meisten amerikanischen Bundesstaaten.

Für den Fall, dass einzelne Abgeordnete während der Legislaturperiode aus der Volksvertretung ausscheiden (etwa durch Tod), haben sich unterschiedliche Regelungen herausgebildet:

  • In Ländern mit Listenwahlrecht rückt meist der nächstgereihte Kandidat auf der Parteiliste ins Parlament vor
  • In Ländern mit Mehrheitswahlrecht werden meist im Wahlkreis des ausgeschiedenen Abgeordneten Nachwahlen veranstaltet, der Sieger dieser Wahlen zieht ins Parlament ein

Europäische Union


Das Europaparlament wird auf fünf Jahre gewählt, während die Amtsperiode des Rates der Europäischen Union nur sechs Monate dauert.

Bundesrepublik Deutschland


Im amtliche Sprachgebrauch ist in Deutschland im Sommer 1920 der Begriff "Legislaturperiode" durch den Terminus "Wahlperiode" abgelöst worden. Eine Wahlperiode dauert in den deutschen Parlamenten in der Regel vier oder fünf Jahre, wenn sie nicht durch vorzeitige Auflösung des Parlaments verkürzt wird.

  • Bundestag:

Für den Deutschen Bundestag bestimmt Artikel 39 des Grundgesetzes: „Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Die Neuwahl findet frühestens sechsundvierzig, spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen statt. Der Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl zusammen.“

  • Landtage:

In den deutschen Ländern beträgt die Dauer der Wahlperiode meistens fünf Jahre. Lediglich in Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern werden die Landtage bzw. Bürgerschaften für vier Jahre gewählt.

Im Rahmen des angeblichen Problems des Dauerwahlkampfes wird regelmäßig auch die Verlängerung von Wahlperioden und die Gleichtaktung der Wahlperioden aller Bundesländer diskutiert, um den Anteil der Zeitfenster für Sachpolitik an den Legislaturperioden zu erhöhen. Zudem würde durch eine Verlängerung der Wahlperiode der Bundeshaushalt entlastet, da es seltener zu Wahlen und damit verbundenen Kosten käme.

  • Bundesrat:

Für den deutschen Bundesrat gibt es keine Wahlperioden. Der Bundesrat besteht aus den Mitgliedern der Regierungen der Länder, die sie bestellen und abberufen (Art. 51 Abs. 1 Grundgesetz).

Übersicht über die Zusammensetzung der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland

  1. Deutscher Bundestag (1949-1953): CDU-CSU-FDP-DP-Regierung
  2. Deutscher Bundestag (1953-1957): CDU/CSU, FDP (bis 1956), DP, GB/BHE (bis 1955), FVP (ab 1956) - Regierung unter Bundeskanzler Konrad Adenauer
  3. Deutscher Bundestag (1957-1961): CDU/CSU, DP (bis 1960) - Regierung unter Bundeskanzler Konrad Adenauer
  4. Deutscher Bundestag (1961-1965): CDU/CSU/FDP-Regierung unter Bundeskanzler Konrad Adenauer (bis 1963) bzw. Ludwig Erhard
  5. Deutscher Bundestag (1965-1969): CDU/CSU/FDP-Regierung unter Bundeskanzler Ludwig Erhard (bis 1966); CDU/CSU/SPD-Regierung unter Kurt Georg Kiesinger
  6. Deutscher Bundestag (1969-1972): SPD/FDP-Regierung unter Bundeskanzler Willy Brandt
  7. Deutscher Bundestag (1972-1976): SPD/FDP-Regierung unter Bundeskanzler Willy Brandt (bis 1974) bzw. Helmut Schmidt
  8. Deutscher Bundestag (1976-1980): SPD/FDP-Regierung unter Bundeskanzler Helmut Schmidt
  9. Deutscher Bundestag (1980-1983): SPD/FDP-Regierung unter Bundeskanzler Helmut Schmidt (bis 1982) bzw. CDU/CSU/FDP-Regierung unter Helmut Kohl
  10. Deutscher Bundestag (1983-1987): CDU/CSU/FDP-Regierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl
  11. Deutscher Bundestag (1987-1990): CDU/CSU/FDP-Regierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl
  12. Deutscher Bundestag (1990-1994): CDU/CSU/FDP-Regierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl
  13. Deutscher Bundestag (1994-1998): CDU/CSU/FDP-Regierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl
  14. Deutscher Bundestag (1998-2002): SPD/GRÜNE-Regierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder
  15. Deutscher Bundestag (2002-2005): SPD/GRÜNE-Regierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder
  16. Deutscher Bundestag: ab 2005: CDU/CSU/SPD-Regierung unter Bundeskanzlerin Angela Merkel

Siehe auch: Bundestag, Grundgesetz

Österreich


In Österreich wird der Nationalrat für vier Jahre gewählt. Die Legislaturperiode für den Bundesrat als Vertretung der Bundesländer beträgt sechs Jahre.

Die einzelnen Landtage haben meist eine fünfjährige Legislaturperiode. Eine Ausnahme ist Oberösterreich, dessen Landtag nur alle sechs Jahre gewählt wird.

Schweiz


Die Legislaturperiode in der Schweiz beträgt für den Nationalrat und den Ständerat jeweils vier Jahre.

Die Legislaturperioden der Kantonsparlamente und Gemeinderäte beträgt in den meisten Fällen ebenfalls vier Jahre.

Großbritannien


Seit der Verabschiedung des Parliament Act 1911 beträgt die maximale Dauer der Legislaturperiode des britischen Unterhauses fünf Jahre.

Vereinigte Staaten


In den Vereinigten Staaten beginnt die Legislaturperiode am 3. Januar in jedem ungeraden Jahr. Das feste Datum rührt daher, dass der Wahlen zum Kongress gesetzlich immer am Dienstag in jedem geraden Jahr stattfinden, der sich zwischen dem 2. und dem 8. November befindet. Außerdem ist eine vorzeitige Auflösung des Kongresses gemäßt der Verfassung nicht möglich. Die Legislaturperiode dauert genau zwei Jahre bis zum ersten Tag der nächsten Legislaturperiode.

Siehe auch


Politischer Begriff | Legislative

 

This article is licensed under the GNU Free Documentation License. It uses material from the "Legislaturperiode".

Home Pageartsbusinesscomputersgameshealthhospitalshomekids & teensnewsphysiciansrecreationreferenceregionalscienceshoppingsocietysportsworld