Die Legislaturperiode oder Wahlperiode ist die Amtszeit einer gesetzgebenden Volksvertretung (Parlament). Die maximale Dauer einer Legislaturperiode ist meist gesetzlich festgelegt, häufig in Gesetzen von Verfassungsrang. Darüber hinaus besteht oft die Möglichkeit einer Verkürzung der Legislaturperiode. Je nach Gesetz löst sich die Volksvertretung entweder selbst auf oder wird aufgelöst und daraufhin Neuwahlen ausgeschrieben.
In vielen demokratischen Staaten beträgt die Dauer einer Legislaturperiode vier bis fünf Jahre. Eine bedeutende Ausnahme stellen unter anderem die USA dar, deren Repräsentantenhaus alle zwei Jahre gewählt wird; das gleiche gilt für die Landes-Repräsentantenhäuser der meisten amerikanischen Bundesstaaten.
Für den Fall, dass einzelne Abgeordnete während der Legislaturperiode aus der Volksvertretung ausscheiden (etwa durch Tod), haben sich unterschiedliche Regelungen herausgebildet:
Im amtliche Sprachgebrauch ist in Deutschland im Sommer 1920 der Begriff "Legislaturperiode" durch den Terminus "Wahlperiode" abgelöst worden. Eine Wahlperiode dauert in den deutschen Parlamenten in der Regel vier oder fünf Jahre, wenn sie nicht durch vorzeitige Auflösung des Parlaments verkürzt wird.
Für den Deutschen Bundestag bestimmt Artikel 39 des Grundgesetzes: „Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Die Neuwahl findet frühestens sechsundvierzig, spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen statt. Der Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl zusammen.“
In den deutschen Ländern beträgt die Dauer der Wahlperiode meistens fünf Jahre. Lediglich in Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern werden die Landtage bzw. Bürgerschaften für vier Jahre gewählt.
Im Rahmen des angeblichen Problems des Dauerwahlkampfes wird regelmäßig auch die Verlängerung von Wahlperioden und die Gleichtaktung der Wahlperioden aller Bundesländer diskutiert, um den Anteil der Zeitfenster für Sachpolitik an den Legislaturperioden zu erhöhen. Zudem würde durch eine Verlängerung der Wahlperiode der Bundeshaushalt entlastet, da es seltener zu Wahlen und damit verbundenen Kosten käme.
Für den deutschen Bundesrat gibt es keine Wahlperioden. Der Bundesrat besteht aus den Mitgliedern der Regierungen der Länder, die sie bestellen und abberufen (Art. 51 Abs. 1 Grundgesetz).
Siehe auch: Bundestag, Grundgesetz
Die einzelnen Landtage haben meist eine fünfjährige Legislaturperiode. Eine Ausnahme ist Oberösterreich, dessen Landtag nur alle sechs Jahre gewählt wird.
Die Legislaturperioden der Kantonsparlamente und Gemeinderäte beträgt in den meisten Fällen ebenfalls vier Jahre.
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"Legislaturperiode".
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