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Legationsrat ist die Amtsbezeichnung im auswärtigen Dienst. Es handelt sich um das Eingangsamt.

Deutschland


Im deutschen Auswärtigen Amt entspricht er einem Beamten der Besoldungsgruppe A 13 entsprechend einem Regierungsrat in den anderen Ministerien bzw. in der öffentlichen Verwaltung.

Wird der Beamte vom Inland ins Ausland versetzt, so trägt er den Titel Zweiter Sekretär (engl. Second Secretary, frz. Deuxième Secrétaire, span. Segundo Secretario).

Die nächstfolgende Beförderung erfolgt zum Legationsrat Erster Klasse (Ausland: Erster Sekretär, Besoldungsstufe A 14, entspricht Oberregierungsrat), danach zum Vortragenden Legationsrat (Inland)/Botschaftsrat (Ausland) (BesGr. A 15, entspricht Regierungsdirektor), schließlich zum Vortragenden Legationsrat/Botschaftsrat Erster Klasse BesGr. A 16, was einem Ministerialrat entspricht.

Im Inland, also der Zentrale in Berlin oder der verbliebenen Außenstelle in Bonn, arbeitet der Legationsrat in der Regel als Referent in einem Referat des Auswärtigen Amts.

Beamtenrecht | Diplomatie

 

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