Das Lebesgue-Integral (benannt nach Henri Léon Lebesgue) ist der Integralbegriff der modernen Mathematik, der die Berechnung von Integralen in beliebigen Maßräumen ermöglicht. Im Fall der reellen Zahlen mit dem Lebesgue-Maß stellt das Lebesgue-Integral eine echte Verallgemeinerung des Riemann-Integrals dar (jede Riemann-integrierbare Funktion ist Lebesgue-integrierbar, aber nicht umgekehrt).
So wie ein Riemann-Integral durch die Konvergenz des Flächeninhaltes einer Folge von Treppenfunktionen definiert ist, so ist das Lebesgue-Integral durch die Konvergenz einer Folge von halbstetigen Funktionen definiert. Anschaulich gesprochen: Das Lebesgue-Integral wird durch waagrechte, das Riemann-Integral durch senkrechte Flächen-Streifen angenähert.
Das Integral für einfache Funktionen wird mittels
Eine positive Funktion , B Borelsche σ-Algebra, ist genau dann messbar, wenn es eine Folge fn von einfachen Funktionen gibt, die punktweise und monoton wachsend gegen f konvergiert. Das Integral einer positiven, messbaren Funktion definieren wir als
Der Positivteil f+ einer Funktion f ist definiert als
Der Negativteil wird entsprechend durch definiert.
Gilt oder , so nennen wir f quasiintegrierbar und definieren
Gilt und wird f integrierbar oder genauer µ-integrierbar genannt. Dies ist genau dann der Fall, falls .
Zusammenfassend gilt also: Eine positive Treppenfunktion nennt man integrierbar, falls die "Gesamtfläche" unter der Kurve endlich ist. Das Integral ist dann gerade die Summe. Für eine positive, messbare Funktion ist das Integral definiert als der Grenzwert vom Integral von postiven Treppenfunktionen. Für beliebige messbare Funktionen ist das Integral definiert als das Integral des Postivteils minus dem Integral des Negativteils. In beiden Fällen nennt man eine Funktion integrierbar, falls das Integral endlich ist.
Das Integral ist monoton, d.h. sind und zwei messbare Funktionen mit , so gilt . Die Ungleichung gilt sogar, falls bis auf eine Nullmenge gilt.
Für gilt: Ist eine Funktion Riemann-integrierbar, so ist sie auch Lebesgue-integrierbar und die Integralwerte stimmen überein. Die Umkehrung gilt, falls die Menge der Unstetigkeitsstellen eine Lebesgue-Nullmenge ist.
Eine uneigentlich Riemann-integrierbare Funktion muss jedoch nicht Lebesgue-integrierbar sein. Ist jedoch auf jedem kompakten Teilintervall eines reellem Interval Riemann-integrierbar, so ist genau dann Lebesgue-integrierbar, falls Riemann-integrierbar ist.
Das Integral über eine Teilmenge von ist definiert als . (Das ist das gleiche wie das Integral im eingeschränkten Maßraum , wobei aus den Mengen in besteht, die Teilmengen von sind, und .) Wenn keine Menge angegeben ist, ist in der Regel das Integral über den gesamten Raum gemeint: (nicht zu verwechseln mit dem unbestimmten Integral).
Wenn man eine Integrationsvariable angeben will, schreibt man oder oder auch . Ist das Lebesgue-Maß, so schreibt man statt einfach , im eindimensionalen Fall schreibt man für das Integral über das Intervall .
Wenn das Maß
Ist das Maß
Ist
Gilt nur eines von beiden, also
Ein Beispiel für eine Lebesgue-integrierbare Funktion, die nicht Riemann-integrierbar ist, ist die Dirichlet-Funktion: Wir definieren f als
f ist nicht Riemann-integrierbar, da die Obersumme 1 ist und die Untersumme 0. Da die Menge der rationalen Zahlen aber eine Lebesgue-Nullmenge ist, ist die Funktion fast überall 0 und das Lebesgue-Integral existiert und ist 0.Siehe auch: Lp-Raum
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