article

Das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch – LFGB) ist als Bundesgesetz in Deutschland am 7.9.2005 in Kraft getreten. Es löst weitgehend die Bestimmungen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) ab.

Aufgaben des LFGB:

  1. Anforderungen der Basis-Verordnung der EU (Verordnung (EG) Nr, 178/2002) werden aufgenommen
  2. zusätzliche Regelungen für Kosmetika und Bedarfsgegenstände
  3. Gesundheitsschutz der Verbraucher
  4. Täuschungsschutz
  5. Unterrichtung der Verbraucher über Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände

Viele Paragraphen des LMBG finden sich auch im neuen Gesetz wieder. Gleichzeitig sind die Bestimmungen über Tabakerzeugnisse nicht mehr im LFGB enthalten. Es ist zu beachten, dass die Basis-VO und das LFGB parallel gelten, d. h. dass beide Rechtsnormen von Betroffenen zu beachten sind. Der umfassende Ansatz der Basis-VO from farm to fork (Vom Bauernhof bis zur Gabel) wird dadurch aufgenommen, dass erstmals Futter- und Lebensmittel in einem gemeinsamen Gesetzeswerk behandelt werden.

Momentan verweisen bestimmte Rechtsnormen noch auf das bisherige LMBG (z.B. die Käse-Verordnung und andere). Solange diese Gesetze nicht geändert sind, gelten die darin enthaltenen bisherigen Definitionen weiter.

Das LFGB ist aus elf Abschnitten aufgebaut, wobei Abschnitt 2 den Verkehr mit Lebensmitteln, und Abschnitt 3 den Verkehr mit Futtermitteln regeln.

Weblinks


Rechtsquelle (Deutschland) | Lebensmittelrecht

 

This article is licensed under the GNU Free Documentation License. It uses material from the "Lebens- und Futtermittelgesetzbuch".

Home Pageartsbusinesscomputersgameshealthhospitalshomekids & teensnewsphysiciansrecreationreferenceregionalscienceshoppingsocietysportsworld