Das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch – LFGB) ist als Bundesgesetz in Deutschland am 7.9.2005 in Kraft getreten. Es löst weitgehend die Bestimmungen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) ab.
Aufgaben des LFGB:
Viele Paragraphen des LMBG finden sich auch im neuen Gesetz wieder. Gleichzeitig sind die Bestimmungen über Tabakerzeugnisse nicht mehr im LFGB enthalten. Es ist zu beachten, dass die Basis-VO und das LFGB parallel gelten, d. h. dass beide Rechtsnormen von Betroffenen zu beachten sind. Der umfassende Ansatz der Basis-VO from farm to fork (Vom Bauernhof bis zur Gabel) wird dadurch aufgenommen, dass erstmals Futter- und Lebensmittel in einem gemeinsamen Gesetzeswerk behandelt werden.
Momentan verweisen bestimmte Rechtsnormen noch auf das bisherige LMBG (z.B. die Käse-Verordnung und andere). Solange diese Gesetze nicht geändert sind, gelten die darin enthaltenen bisherigen Definitionen weiter.
Das LFGB ist aus elf Abschnitten aufgebaut, wobei Abschnitt 2 den Verkehr mit Lebensmitteln, und Abschnitt 3 den Verkehr mit Futtermitteln regeln.
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"Lebens- und Futtermittelgesetzbuch".
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