Laufbahnen besonderer Fachrichtungen sind in Deutschland Beamtenlaufbahnen, für die ein dienstlicher Bedarf besteht, der aber nicht durch die üblichen Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst gedeckt werden kann, weil Spezialisten benötigt werden. Die Laufbahnbefähigung wird mit einer gleichwertigen Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes festgestellt, es findet also keine Laufbahnprüfung statt. Welche Laufbahn eine Laufbahn besonderer Fachrichtung ist und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, wird von Bund und Ländern unterschiedlich geregelt. Solche Laufbahnen gibt es im mittleren, gehobenen und höheren Dienst.
Bibliotheksdienst: Die Voraussetzungen werden auch durch das 1. juristische Staatsexamen erfüllt, wenn ein Zusatzstudium Bibliothekswesen und zwei jahre Berufserfahrung nachgewiesen wird.
Lebensmittelchemischer Dienst: Die praktische Ausbildung nach dem Hchschulstudium wird auf die geforderte Berufserfahrung angerechnet.
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"Laufbahn besonderer Fachrichtung".
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