Die Lateinische Münzunion war eine Währungsunion zwischen Frankreich, Belgien, Italien, der Schweiz und Griechenland, welche von 1865 faktisch bis 1914 und formal bis 1927 dauerte.
Der in der Lateinischen Münzunion festgelegte Bimetallismus zwischen Gold- und Silbermünzen drückte sich folgendermaßen aus:
2 silberne 5-Francstücke (= 45g Feinsilber) : 1 goldenes 10-Francstück (= 2,9032g Feingold) = 15,5 : 1
Nur das silberne 5-Francstück war neben den Goldmünzen als Kurantmünze vorgesehen. Eine ähnliche Rolle übernahm dann später in Deutschland von 1871 bis 1907 auch der einfache Vereinstaler, siehe Goldmark sowie in Österreich der silberne Gulden, der 2 öKronen galt.
Basierend auf diesen Grundlagen unterzeichneten 1865 Frankreich, Belgien, Italien und die Schweiz einen Vertrag, welcher neben den technischen Details dieser Münzen auch die Ausgabepolitik und die gegenseitige Anerkennung einheitlich regelten. 1868 trat Griechenland der Union bei.
Zahlreiche Länder, darunter Spanien, Serbien, Bulgarien, Rumänien, und mehrere Staaten Lateinamerikas, prägten Münzen nach dem selben System, jedoch mit eigener nationaler Währungsbezeichnung, ohne aber der Münzunion offiziell beigetreten zu sein. Diese Münzen waren in den Vertragsstaaten keine gesetzlichen Zahlungsmittel; einige davon (die Gold- und großen Silbermünzen) zirkulierten aber trotzdem international. Indirekt waren auch Österreich und Russland über deren fast geraden Wechselkurs (8 öK = 10 Fr bzw. 1 (Gold-)Rubel = 4 Fr) faktisch mit in diesem Währungsverbund. Die russisch-finnischen Goldmünzen zu 10 und 20 Markka entsprachen ebenfalls im Feingehalt den 10 und 20-Franc-Stücken, während die Silbermünzen nicht nach den Vorschriften der lateinischen Münzunion ausgeprägt wurden.
Schwankungen im Silber- und Goldpreis führten zu Problemen für die Münzunion, da die Kräfte des Marktes teilweise den Bestimmungen des Vertrages entgegenwirkten. (Siehe auch Bimetallismus.) Einige Münzen wurden gehortet und eingeschmolzen, andere waren im Übermaß im Umlauf zu finden. Mit dem Ersten Weltkrieg erfolgte sofort in allen Vertragsstaaten außer der Schweiz die Abkehr von einer Währung auf Edelmetall-Kurantmünzen-Basis. Teile des Vertragswerkes wurden nach und nach aufgehoben. 1926 kündigte Belgien seine Mitgliedschaft auf, und 1927 setzte die Schweiz als letztes Land die Münzen der anderen Staaten außer Kurs.
Folgende Münzen waren nach den Bestimmungen des Vertrags zugelassen:
Vor der Einführung der Vertragsnormen wurden nach diesem System auch Goldmünzen zu 40 Fr. und Silbermünzen zu 0,25 Fr. geprägt. Diese wurden bald nach der Vertragsunterzeichnung eingezogen, ebenso ältere Münzen, welche zwar den Gewichten des Vertrages entsprachen, jedoch nicht dem Feingehalt oder dem Durchmesser. Nicht alle zugelassenen Münzen wurden auch von allen Mitgliedsländern geprägt.
Die Münzen von 2 Fr. abwärts wiesen einen geringeren Feingehalt auf, was bedeutete, dass ihr Nennwert nicht vollständig durch ihren Metallwert gedeckt war, womit es sich um Scheidemünzen handelte. Scheidemünzen aus unedlen Metallen waren nicht Bestandteil des Vertrages und wurden je nach Mitgliedstaat nach verschiedenen Normen herausgegeben.
Latinske møntunion | Latin Monetary Union | Latina monera unio | Union monétaire latine | Unione Monetaria Latina | Latinska myntunionen | 拉丁货币同盟
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"Lateinische Münzunion".
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