MAN_M2000_Pritschenwagen.jpg Mit Lastkraftwagen bezeichnet man Kraftfahrzeuge, die vorwiegend zum Transport von Gütern geeignet sind. Die übergeordnete Kategorie ist Nutzfahrzeug, darüber Fahrzeug. Als Abkürzungen für Lastkraftwagen werden (auch in der Mehrzahl) „Lkw“ und „LKW“ verwendet („LKWs“ als Abkürzung für mehrere Lastkraftwagen ist zwar ebenfalls weit verbreitet, aber strenggenommen falsch, da der Plural von Lastkraftwagen ohne angehängtes „s“ gebildet wird).
Dieser Artikel befasst sich mit dem umgangssprachlichen Lastwagen oder Laster (engl. truck). Ein solcher besteht im allgemeinen aus einem selbsttragenden Chassis, einem geeigneten Antrieb, einer Fahrerkabine und einem zum Tragen der Last bzw. Ladung bestimmten Aufbau. Beschrieben werden sollen hier aber nur leichte, mittelschwere und schwere LKW, nicht jedoch Fahrzeuge, die je nach Zulassung sowohl als PKW als auch als LKW gelten können. Diese Kleinlaster und Lieferwagen finden sich unter Kombinationskraftwagen, Kleintransporter, Kastenwagen, Hochdachkombi und Pritschenwagen (engl. Pickup truck).
Kaelble-zugmaschine-stuttgart-2005.jpg von 1953]] Mercedes_kh_l_3_sst.jpg befindet sich optisch, technisch und historisch zwischen klassischem Langhauber und Frontlenker]] Sattelschlepper.jpg]] Lastkraftwagen sind dazu ausgelegt, selbst Lasten zu tragen und (optional als Gliederzug) zusätzlich Anhänger zu ziehen oder sie sind als Sattelschlepper (in Österreich: Sattelzugfahrzeug) gebaut. Sattelschlepper sind, da ihnen selbst der zum Gütertransport bestimmte Aufbau fehlt, bei der Güterbeförderung mit einem aufgesattelten Anhänger (dem sog. Auflieger) verbunden und bilden mit diesem zusammen einen Sattelzug. Davon zu unterscheiden sind Zugmaschinen, die zum Ziehen konventioneller Anhänger bestimmt sind. Letztere hatten bis in die 1960er Jahre eine größere Bedeutung, sind heute aber im Bereich der Güterbeförderung praktisch nicht mehr zu finden (abgesehen von Schausteller-Fahrzeugen und Schwertransportern).
Von den Bauformen her unterscheidet man je nach Position des Motors relativ zur Fahrerkabine Langhauber (Motor vor der Fahrerkabine), Kurzhauber (Motor zum Teil in die Fahrerkabine hinein verschoben) und Frontlenker (Motor unter oder hinter der Fahrerkabine, also z. B. im Heck des Fahrzeuges (Heckmotor) oder unter seinem Boden (Unterflurmotor)).
LKW werden in der Regel nach ihrer Größe klassifiziert. In Europa gibt es je nach Kraftfahrzeuggesetzgebung der einzelnen Staaten:
Rechtlich gibt es darüber hinaus sehr viele verschiedene Klassifikationen von LKW. Sie richten sich außer nach dem Gewicht auch nach Bauart und Nutzungsart und haben unterschiedliche Auswirkungen bezüglich Kraftfahrzeug-Versicherung, Straßenverkehrsordnung, Mautpflicht, Kraftfahrzeugsteuer und anderen Steuern. Beispielsweise besteht in vielen Staaten ein Sonntags- und Feiertagsfahrverbot für LKW und in Österreich ist nur bei LKW im Gegensatz zum PKW ein Vorsteuerabzug möglich.
Eine Unterscheidung wird in der Regel nach dem potentiellen Einsatzgebiet in Nahverkehrs- bzw. Verteiler-LKW einerseits und Fernverkehrsfahrzeuge andererseits gemacht. Dabei ist die tatsächliche Nutzung beider Gattungen auch im jeweils anderen Einsatzgebiet möglich, für die formale Unterscheidung aber nicht maßgeblich. Allerdings schreibt die EU inzwischen für Fernverkehrsfahrten, die dazu führen, dass der Fahrer nicht in Hotels, sondern im Wagen zu schlafen hat, bestimmte Kabinengrößen und Ausstattungen vor, die den Fernvekehrsbetrieb ohne Hotelanbindung mit den handelsüblichen Nahverkehrsführerhäusern ohne Schlafkabine verbietet. Dieselbe Verordnung führte auch dazu, das die in den 1980ern und 1990ern insbesondere bei sogenannten „Volumenfahrzeugen“ existierenden sogenannten „Topsleeper“ (also Kabinen, die die Schlafkabine als Alkovenaufbau oberhalb einer normalen, kurzen Nahverkehrskabine besaßen, um bei gleicher Fahrzeuggesamtlänge eine längere Ladelänge zu ermöglichen) Ende der 1990er echten Nahverkehrskabinen gleichgestellt und im hotelunabhängigen Fernverkehr verboten wurden.
Inzwischen haben im Fernverkehr sogenannte EURO-Sattelzüge mit einer für sie typischen zweiachsigen Sattelzugmaschine und einem dreiachsigen Sattelauflieger (Trailer) die klassischen Gliederzüge in den Zulassungszahlen überholt. Der sogenannte „EURO-Lastzug“ ist in seiner Größe, Ausstattung und seinem Gewicht von der EU definiert und sein Betrieb ist in jedem EU-Mitgliedsland, aber auch in jedem mit der EU assoziierten Staat erlaubt, egal wo in der EWR der Lastzug tatsächlich zugelassen ist. Der EURO- bzw. EU-Lastzug (LKW) darf als Gliederzug 18,75 m, als Sattelzug 16,50 m lang sein, bis zu 4,0 m hoch und ohne die Außenspiegel 2,55 m breit (Kühlzüge bis 2,60 m). Diese LKW-Zulassungsvorschrift der EU muss in die jeweilige nationale Gesetzgebung umgesetzt werden. Es gibt dauergültige Ausnahmen, die sich aber von EWR- bzw. EU-Mitgliedsstaat zu EWR- bzw. EU-Mitgliedsstatt unterscheiden. So ist dem Gliederzug in Schweden ohne die Änderung der anderen Maße eine Gesamtlänge von bis zu 26,50 m erlaubt und ein zulässiges Gesammtgewicht von bis zu 60 Tonnen. Mobilkrane in Deutschland dürfen hingegen ohne die Änderung der anderen Maße bis zu 3 Meter breit sein.
In der nicht mit der EU über den EWR-Vertrag assoziierten Schweiz war das Gesamtgewicht von LKW auf 28 t begrenzt, seine Höhe auf 4 m und seine Breite ohne Spiegel auf 2,55 m. Erst ab dem 1. Januar 2005 dürfen in der Schweiz die LKW generell mit 40 Tonnen Gesamtgewicht eingesetzt werden. Sattelzüge dürfen wie in der EU bis zu 16,5 m und Gliederzüge wie in der EU bis zu 18,75 m lang sein. Allerdings ist die Länge von LKW auf Nebenstraßen nicht selten auf unter 12 m begrenzt.
Am 1. Oktober 1896 baute Gottlieb Daimler, Begründer der Daimler-Motoren-Gesellschaft, in Bad Cannstatt bei Stuttgart den ersten motorisierten Lastwagen mit Namen „Phönix“ vgl. Bild. Dieser hatte eine Nutzlast von 1,5 Tonnen, einen 2-Zylinder-Viertaktmotor mit 2,2 Liter Hubraum und eine Leistung von 4 PS, der eine Höchstgeschwindigkeit von 16 km/h erlaubte. Der LKW kostete 4.600 Goldmark und wurde nach London verkauft. Weitere LKW-Typen mit bis zu 10 PS und bis zu 5 Tonnen Nutzlast folgten. Es wurden auch motorisierte Feuerspritzen, eine fahrbare Säg- und Spalt-Maschine mit Daimler-Motor, ein Beleuchtungswagen sowie Daimler-Lokomobile zusammen mit Wilhelm Maybach entwickelt und gebaut.
Ebenfalls bereits in der Frühzeit des Lastwagenbaus aktiv war ein weiterer „Vater“ des Automobils, Carl Benz. Nachdem er bereits 1895 einen Motoromnibus konstruiert hatte, stellte er im Jahr 1900 den ersten eigenen Lastwagen vor.
Ein weiterer bedeutender Pionier des Nutzfahrzeugbaus war Heinrich Büssing, der 1903 in Braunschweig die Heinrich Büssing, Specialfabrik für Motorlastwagen, Motoromnibusse und Motoren gründete und noch im selben Jahr mit der Serienfertigung von Lastwagen begann. Die Firma Büssing gilt auch als Erfinder der Luftfederung, des (vor allem in Bussen heute noch verbreiteten) Unterflurmotors und des Gliederbusses.
Bald nach der „Erfindung“ des Lastwagens entstand (analog zum PKW-Bereich) eine Vielzahl von Nutzfahrzeugherstellern, von denen die meisten nur im kleinen Umfang produzierten und häufig schon nach wenigen Jahren wieder vom Markt verschwanden (siehe Liste am Ende des Artikels).
Lastkraftwagen im Nahverkehr haben in der Regel nur eine kurze oder mittellange Fahrerkabine mit Sitzen und wenig Stauraum. Prinzipiell sind auch im Nah- und Verteilerverkehr alle Gewichtsklassen bis zum 40-Tonner vertreten, doch werden zumeist mittelschwere Fahrzeuge bis 12 Tonnen Gesamtgewicht wie auch besonders häufig 7,5-Tonner eingesetzt. Zur geringeren Fahrzeuggröße korrespondierend verfügen besonders letztere, oft auch durch den kleineren Motor, über ein niedriger auf dem Chassis sitzendes, insgesamt kleineres Fahrerhaus und sind auch weniger komfortabel ausgestattet als Fernverkehrsfahrzeuge. Überwiegend im Nahverkehrsbereich verfügen viele Fahrzeuge am Heck über eine hydraulische Ladebordwand, die ein Auf- und Abladen an Orten ohne entsprechend hohe Laderampen bis auf Straßenniveau ermöglicht und im geschlossenen Zustand wie eine Rückwand des Aufbaus fungiert oder diese z. T. ersetzt.
Im Fernverkehr verfügen Lastkraftwagen über größere Fahrerkabinen mit hinter den Sitzen angebrachten Ruheliegen. Diese Fahrerkabinen, auch Führerhaus bzw. Fahrerhaus genannt, kommen seit Mitte der 1990er Jahre auch häufig mit erhöhtem Dach zum Einsatz, die auch für größere Personen ein aufrechtes Stehen im Inneren ermöglichen, sowie zusätzlichen Stauraum für persönliche Gegenstände des Fernfahrers bieten. Da Kraftfahrzeuge im Fernverkehr häufig auch als Aufenthaltsraum während der Stand- und Ruhezeiten dienen, ist die bessere Ausstattung gegenüber den „reinen“ Arbeitsplätzen der Nahverkehrsfahrzeuge sinnvoll. Bei kleineren Nahverkehr-Fahrzeugen hingegen ergibt sich eine Vorteilhaftigkeit für die niedriger eingebaute Fahrerkabine auch deshalb, weil im Verteilerverkehr ein häufiges Ein- und Aussteigen notwendig ist und somit vom Fahrer häufig der Höhenunterschied zwischen Straßenniveau und Fahrerhaus überwunden werden muss.
Mercedes-lastwagen-1932-Lo 2000.jpg | Magirus-deutz lkw 12 sst.jpg In Europa werden LKW oberhalb der Kleintransporter-Größe von 3,5 Tonnen heute in der Regel von nach dem Viertakt-Prinzip arbeitenden, wassergekühlten Dieselmotoren angetrieben, während in den USA auch Vergaser- bzw. Benzinmotoren sehr verbreitet sind.
In den Anfängen des LKW-Baus waren Benzinmotoren üblich, daneben gab es bereits in der Zeit um den ersten Weltkrieg auch Verteiler-Lastwagen mit Elektroantrieb. In den 1920er Jahren erschienen erste Dieselmotoren, die sich im Nutzfahrzeugbau schnell durchsetzten. Diese gab es über mehrere Jahrzehnte hinweg parallel wassergekühlt und luftgekühlt (letzteres in Deutschland vor allem von Magirus-Deutz) sowie nach dem Viertakt-Verfahren und nach dem Zweitakt-Verfahren arbeitend (letztere in Deutschland langjährig z. B. von Krupp). Ebenso gab es in Serie gebaute Lastwagen mit Dampf- und Holzvergaser-Antrieb, die jedoch insgesamt keine hohen Marktanteile erreichten. Letztere wurden in größerer Zahl vor allem in der Zeit des Zweiten Weltkrieges und den unmittelbar nachfolgenden Jahren eingesetzt. In den 1960er Jahren gab es Experimentalfahrzeuge verschiedener Hersteller mit Gasturbinen, die jedoch nie in die Serie eingingen, da sich der gewaltige Luftbedarf solcher Anriebe im modernen Verkehr nicht sichern lässt, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden.
Heute hat sich, abgesehen von besonders Verwendungen in besonders kalten Gegenden der Welt, der Dieselmotor als Antriebsquelle in LKW durchgesetzt.
LKW-Bremsen werden mit Druckluft betätigt (so genannte Fremdkraftbremsen). Damit ist die erzielbare Bremskraft nicht von der Fußkraft des Fahrers abhängig sondern nur mehr vom Weg, den das Bremspedal nach unten gedrückt wird. Bei der Handbremse (Feststellbremse) Pedalkraft und im Unterschied zum PKW wird diese Bremse durch eine Druckbeaufschlagung des Bremszylinders gelöst. Damit ist bei einem Defekt (Druckverlust) ein völliges Bremsversagen ausgeschlossen - das Fahrzeug bleibt automatisch stehen. Seit den 1980er Jahren müssen die Fahrzeuge ein Antiblockiersystem (ABS) haben. Während bis weit in die 1990er Jahre Trommelbremsen für Lastwagen und Anhänger Standard waren, finden sich seit Mitte der 90er Jahre auch bei schweren Lastwagen zunehmend Scheibenbremsen.
Ergänzend und um den bei den hohen zu bewältigenden Gewichten starken Verschleiß der mechanisch direkt auf die Räder wirkenden Bremsen zu verringern kommt die Bremskraft des Motors regelmäßig zum Einsatz, besonders auf längeren Gefällestrecken. Besonders bei Einsatzgebieten in Mittel- oder Hochgebirgen sind schwere Lastwagen häufig mit einer zusätzlichen, fast verschleißfreien Bremse, einem sogenannten Retarder, ausgestattet.
Die Federung erfolgte lange Zeit üblicherweise durch Blattfedern. Seit Ende der 60er Jahre etablierten sich nach und nach Luftfedern, die auch eine Niveauregulierung erlauben, wichtig etwa beim Aufnehmen und Absetzen von Wechselbehältern. Bei Baufahrzeugen ist die Blattfederung, die auf Dauer höheren Belastungen standhält, auch heute noch zu finden.
Fahrgestelle von LKW sind normalerweise in Rahmenbauweise ausgeführt. Auf diesen Rahmen werden die verschiedenen Aufbauten aufgesetzt. Es gibt für spezielle Einsatzzwecke auch Zentralrohrrahmen, die sehr weit zum Boden herunterreichen, beispielsweise für Getränketransporter.
In den letzten Jahren gab es verschiedene technische Verbesserungen, z. B. automatisierte Getriebe, die den Fahrern die Arbeit wesentlich erleichtern, und Differentialgetriebe sowie bei den Bremsen (Scheibenbremsen statt Trommelbremsen), um die Sicherheit der Schwerfahrzeuge zu erhöhen. Des Weiteren wurden die Motoren umweltfreundlicher und sparsamer, letzteres kommt zumeist den Speditionen als Nutzern angesichts des Kostendrucks sicher nicht ungelegen.
Je nach Größe haben LKW üblicherweise zwei, drei oder vier Achsen, wobei im Regelfall eine oder bei drei- und vierachsigen Fahrzeugen auch beide hinteren Achsen angetrieben werden können und die erste, bei vierachsigen Fahrzeugen auch die beiden vorderen lenkbar sind. Die hinteren Achsen können mitgelenkt sein. Daneben gibt es wie bei Personenwagen auch LKW mit Allradantrieb, die im gewerblichen Verkehr vor allem bei Baufahrzeugen anzutreffen sind, daneben vor allem bei Militär- sowie Sonderfahrzeugen.
Man unterscheidet die Achsarten nach Lenkachse, Triebachse und Zusatzachse(n), worunter auch die Achsen eines Anhängers oder Sattelzug-Aufliegers fallen.
Die Bereifung eines LKW erfolgt je nach Achse, das heißt es gibt unterschiedliche Grundprofile, je nach Achsart. Während Lenkachsen einfach bereift sind, werden an LKW-Triebachsen hauptsächlich Zwillingsreifen verwendet. Dazu werden jeweils zwei Räder miteinander verschraubt. Spezielle Geländefahrzeuge haben auch auf der Hinterachse meist nur eine Single-Bereifung.
Im Gegensatz zum PKW ist ein LKW vielfach mit einem Ganzjahresreifen ausgerüstet und benötigt dann keine unterschiedliche Bereifung für Sommer und Winter. Die Reifen eines LKW unterliegen wegen ihres großen Durchmessers und der geringeren Geschwindigkeit des LKW kleineren Drehzahlen. Das Erfordernis der härteren Mischung für höhere Geschwindigkeiten stellt sich damit nicht, aber die eines groberen Profils, das bei Schnee besser greift. Bleibt ein LKW im Winter auf glatter Fahrbahn stecken, so kann dies daran liegen, dass er auf Sommerreifen unterwegs ist, oder dass er nur sehr leicht oder gar überhaupt nicht beladen ist. Gibt der Fahrer zu viel Gas, drehen die Räder durch und er hat damit keinen Kraftschluss zwischen Rad und Fahrbahn. Ein verantwortungsbewusster Fahrer zieht in diesem Fall Schneeketten auf oder bricht die Fahrt vorher ab.
Es gibt auch LKW, die zusätzliche Radsätze haben, um damit auf Eisenbahnschienen fahren zu können. Man spricht dann von einem Zweiwegefahrzeug.
Je nach Einsatzzweck, besonders im Hinblick auf spezielle Eigenschaften der Ladegüter, hat sich im Laufe der Zeit eine Vielzahl verschiedener Aufbauarten entwickelt. Der Phantasie bzw. den Nutzungsmöglichkeiten sind dabei prinzipiell nur durch die maximalen Außenabmessungen und Gesamtgewichte Grenzen gesetzt. Grob kann unterschieden werden nach weitgehend universell einsetzbaren Standardaufbauten und nach Sonderaufbauten für spezielle Güterarten, für spezielle Arbeitsaufgaben sowie für andere Zwecke als den gewerblichen Gütertransport.
Einige gängige Aufbauformen für Massengüter bzw. vielfältige Einsatzmöglichkeiten sind heute weitgehend standardisiert bzw. haben sich zumindest in der Grundkonstruktion weitgehend identisch durchgesetzt. Hierzu zählen feste, offene Ladeflächen (sog. Pritschen), geschlossene Kästen und Tankaufbauten, welche es jeweils bereits zu Zeiten der Pferdekutschen gab. Zusätzlich etabliert haben sich seit langem Kipperfahrzeuge (überwiegend zum Einsatz in der Bauwirtschaft) mit als kippbare Pritschen oder Mulden ausgeführten Aufbauten, Isolier- und Kühlaufbauten sowie Chassis zur Aufnahme austauschbarer Behälter wie etwa Container. Diese sind (mit Ausnahme der kippbaren Pritschen) auch bei Eisenbahn-Güterwagen zu finden. Eine exakt trennscharfe Definition von Standardaufbauten ist zwar nicht möglich, aber sie können einerseits nach ihrer Verbreitung, andererseits nach ihrem Spezialisierungsgrad, also der Eignung zum Transport vieler unterschiedlicher (und nicht nur einiger weniger) Güterarten, abgegrenzt werden:
Ergänzend zu den in ihrer Grundkonstruktion bzw. Eignung weitgehend identischen und für eine größere Zahl unterschiedlicher Waren geeigneten Standardaufbauten haben sich noch eine Vielzahl von Sonderaufbauten herausgebildet, die für bestimmte Ladegüter prädestiniert sind. Diese sind in der Regel aufgrund der speziellen Eigenschaften dieser Güter entstanden, da sie sich für diese Güter zumindest zu einer rationellen und kostengünstigen Transportabwicklung als sinnvoll erwiesen haben. Als wichtigste Ausprägungen sind zu nennen:
Darüber hinaus sollen der Vollständigkeit halber noch einige weitere Sonderaufbauten erwähnt werden, bei denen der gewerbliche Warentransport, entgegen der obigen Grundsatzdefinition des Lastkraftwagens, jedoch nicht der Haupteinsatzzweck ist bzw. überhaupt keine Rolle spielt. Diese Fahrzeuge fallen landläufig in sofern auch unter den Begriff des LKW, weil in der Regel LKW-Chassis als Basis für diese speziellen Sonderfahrzeuge dienen. Exemplarisch für eine Vielzahl weiterer Varianten sind zu nennen:
Diese Liste muß prinzipiell unvollständig bleiben, da im Grunde nahezu jegliches technische Gerät bzw. nahezu jegliche Konstruktion bis zu einer bestimmten Größe und bis zu einem bestimmten Gewicht auf einen LKW gebaut werden kann, um mobil einsetzbar zu sein. Eine Vielzahl von Sonderaufbauten gibt es z. B. für:
Es gibt eigentlich nichts, was es nicht gibt – vom fahrbaren Bienenstock bis zum mobilen Aktenvernichter.
Aufgrund der Vielfalt der denkbaren Aufbauvarianten wird der Aufbau meist nicht vom LKW-Hersteller selbst sondern von anderen, hierauf spezialisierten Firmen durchgeführt. Neben einigen großen, international tätigen Herstellern haben sich hier bis in die Gegenwart eine Vielzahl von mittelständischen Unternehmen, die sich häufig auf spezielle Aufbauten konzentriert haben sowie Wartung und Instandsetzung für die meisten Aufbauformen anbieten, als Anbieter gehalten.
Nicht zu unterschätzen ist ferner die Wirkung von LKW als Werbeträger: Durch ihren Einsatz im Verkehr auf öffentlichen Straßen und Plätzen werden sie von vielen Menschen gesehen. Daher liegt es nahe, die ohnehin vorhandenen und für Jedermann sichtbaren Außenflächen insbesondere des LKW-Aufbaus für Werbung zu nutzen, um durch entsprechende Beschriftungen Aufmerksamkeit für Produkte und/oder Unternehmen zu wecken. Es gibt aber auch Fahrzeuge, deren hauptsächlicher bzw. einziger Zweck die Werbewirkung ist, z. B. indem sie mit entsprechender Beschriftung an exponierter Stelle geparkt und dort stehen gelassen werden.
LKW sind durch ihre Teilnahme am Straßenverkehr auch gewissen Sicherheits- und Unfallrisiken ausgesetzt bzw. verursachen diese, z. B. durch:
In Deutschland unterliegen alle gewerblich genutzten Fahrzeuge, also auch LKW, der jährlichen Haupt- und Abgasuntersuchung durch den TÜV oder eine andere anerkannte Kfz.-Sachverständigenorganisation (wobei die Abgasuntersuchung auch von einer zugelassenen Werkstatt vorgenommen werden kann).
LKW und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 10 t oder mehr benötigen außerdem ein Prüfbuch und müssen jährlich zu einer Sicherheits-Prüfung. Diese kann von einer zugelassenen Werkstatt durchgeführt werden.
In Österreich ist der LKW so wie alle anderen Kraftfahrzeuge der § 57a Begutachtung zu unterziehen (allerdings jährlich) und bekommt das Pickerl. Noch in den 1990er Jahren mussten die LKW nicht wie die PKW zu einer Überprüfung in eine Werkstatt, sondern wurden jährlich bei Prüfanstalten der jeweiligen Landesregierung vorgeladen.
Alle gewerblich genutzten LKW ab einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t müssen nach EU-Recht mit einem so genannten EC-Tachographen, (alt: Fahrtenschreiber; neu: EG - Kontrollgerät) und mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgestattet sein. Diese müssen alle zwei Jahre auf Unversehrtheit (Manipulationssicherheit) und angemessene Genauigkeit überprüft und gegebenenfalls repariert und/oder neu kalibriert werden. Das Kontrollgerät dient zur Aufzeichnung der Fahrgeschwindigkeit zu der genauen Uhrzeit, der zurückgelegten Wegstrecken, der Lenk-, Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten sowie deren Unterbrechungen, die von der Besatzung getätigt werden.
Seit dem 1. Mai 2006 müssen alle neuen LKW statt mit elektronischen Fahrtenschreibern (Tachograph) mit einer digitalen Black-Box ausgestattet sein, die 365 Tage aufzeichnet, und mit einer persönlichen FahrerInnenkarte (Chipkarte), die 28 Tage, Lenk-, Ruhe,- Arbeits- und Breitschaftszeiten sowie die Geschwindigkeit der letzten 24 Stunden speichert. Diese neuen digitalen Dokumentationen sollen wesentlich manipulationssicherer als die bisherigen Aufzeichnungen auf einer Tacho- bzw. Diagrammscheibe sein. Da der Fahrerwechsel mit der Chipkarte unbürokratisch schnell vor sich geht (beim alten EG-Kontrollgerät musste immer die Fahrtenschreiberscheibe neu ausgefüllt, umgelegt oder mit neuen Eintragungen versehen werden) sind zahlreiche Sonderegelungen bzw. Kontrollgerätbefreiungen z. B. für Feuerwehrfahrzeuge und Linienbusse aber auch Sonderfahrzeuge, die von der Lenk- und Arbeitszeit-Aufzeichnungspflicht befreit sind, derzeit auf dem Prüfstand. Ein Hauptgrund für die Befreiung von der Kontrollpflicht durch Einlegen einer Fahrtenschreiberscheibe in das Kontrollgerät war nämlich der damit verbundene Zeit- und Arbeitsaufwand, der im elektronischen Zeitalter wegfällt.
Die meisten neuen LKW-Typen sind heute bzw. werden demnächst mit umfangreicher Elektronik ausgestattet, z. B.:
LKW können heute schon selbstständig z. B. in Container-Terminals Sattelauflieger am Rampentor andocken und via Satellit aufzunehmende Auflieger identifizieren. Auch das Auf- und Abkuppeln kann mittlerweile vollautomatisch erledigt werden. Die Verbreitung dieser modernen Techniken nimmt stetig zu. Der digitale LKW (und damit sein Fahrer) kann heute auch durch mobile bzw. stationäre Erfassungscomputern überwacht werden, die z. B. Geschwindigkeit, Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug, Lenk-, Ruhe-, und Arbeitszeiten erfassen, wobei für die Behörden eine große Menge von Daten gesammelt wird.
Diese Entwicklung könnte zum einen im Hinblick auf den verfassungsrechtlich geschützten Grundsatz der informationellen Selbstbestimmung bedenklich sein. Andererseits könnte es auch passieren, daß im vollautomatischen Lkw der Fahrer überflüssig wird, wenn die Technik auf der Straße auch einmal so gut funktioniert wie in zahlreichen abgeschlossenen Industrieanlagen und Häfen der Welt, in denen Waren und Container nur noch vollautomatisch und ohne Personal bewegt und sortiert werden.
(Siehe auch unter Nutzfahrzeughersteller)
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