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Laserdrom eine speziell geschaffene computergesteuerte Anlage in der spielerisch bewaffnete Konflikte als Freizeitsport simuliert werden. In einem oder mehreren Räumen, bzw. auf spezielen Parcouren wird ähnlich dem bekannten Kinderspiel "Räuber und Gendarm" ein simulierter Schusswechsel zwischen Einzelspielern oder Spielerteams ausgetragen. Die Beteiligten schiessen dabei mit ungefährlichen pistolenähnlichen Infrarotsignalgebern. Die international übliche Bezeichnung des Spiel ist Laser Tag.

Durch Ganzkörperanzüge an denen mehrere Infrarotsensoren angebracht sind wird ein eventueller Treffer regestriert. Wird ein Mitspiler getroffen wird für eine Bestimmte Zeit seine Waffe deaktiviert, bei mehreren Treffern addiert sich diese Zeit. In manchen Laserdromen scheidet man auch einfach aus dem Spiel aus.

Wegen des hohen Realismus ist das Teilnehmen an einem solchen Spiel erst ab 18 Jahren möglich.

In der Bunderepublik ist die Eröffnung entsprechender Anlagen nicht möglich, da die zuständigen Behörden nach mehreren entsprechenden Urteilen keine entsprechenden Genehmigungen erteilen. H.M ist entsprechende Spiele stellten in Deutschland eine Gefahr für die öffentliche Ordnung dar, weil die simulierten Tötungshandlungen und die damit einhergehende Verharmlosung von Gewalt gegen die grundlegenden Wertvorstellungen der Allgemeinheit verstießen.

Rechtliche Würdigung


  • OVG Koblenz, 11 B 11428/94 vom 21. Juni 1994 = NVwZ-RR 1995, 30 ff.
  • VGH Mannheim NVwZ-RR 2005, 472 f.
  • VGH München GewArch 1994, 376 ff.
  • OVG Münster, 5A 4916/98, vom 27. September 2000, www.justiz.nrw.de/RB/nrwe = GewArch 2001, 71 ff. (dort auch zu möglichen europarechtlichen Implikationen des Falles)

Das Gemeinschaftsrecht steht einem nationalen Verbot einer in der gewerblichen Veranstaltung von Spielen mit simulierten Tötungshandlungen an Menschen bestehenden wirtschaftlichen Tätigkeit, das zum Schutz der öffentlichen Ordnung wegen einer in dieser Tätigkeit gesehenen Verletzung der Menschenwürde ergeht, nicht entgegen.

Weblinks


Siehe auch


Öffentliches Recht | Freizeitsport | Sportart

Laser tag | Лазертаг | Лазертаг

 

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