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Die Langwaffe ist gesetzlich als Schußwaffe definiert, bei der Verschluss und Lauf länger als 30 cm sind und die Gesamtlänge gleichzeitig mehr als 60 cm beträgt.

Ihr Vorteil gegen über der Kurzwaffe ist, dass sie in der Regel eine höhere Reichweite, eine größere Durchschlagskraft und meist eine höhere Zielgenauigkeit haben.

Zu den Langwaffen zählen Gewehre, Maschinengewehre und Panzerabwehrhandwaffen.

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Handfeuerwaffe

 

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