Landwirtschaftskammern sind Einrichtungen zur Vertretung und Regelung von Interessen der Land- und Forstwirtschaft.
Landwirtschaftskammern bestehen in Österreich in jedem der neun Bundesländer. Sie sind im Gegensatz zur Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer nicht bundesgesetzlich errichtet, sondern wurden durch Landesgesetze geschaffen. Die Dachorganisation dieser neun Kammern ist ein Verein, die "Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs" mit Sitz in Wien, der ein Teil der in Österreich wichtigen Sozialpartnerschaft ist. Mitglieder sind die neun Landes-Landwirtschaftskammern und der Österreichische Raiffeisenverband.
Vereinsobmann und daher oberster Bauernvertreter ist Rudolf Schwarzböck.
Die Landes-Landwirtschaftskammern sind neben der Gesetzesbegutachtung und der Interessenvertretung auch in der Beratung ihrer Mitglieder tätig. Kammermitglieder sind Eigentümer land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke, die eine bestimmte Mindestgröße überschreiten.
Die erste Landwirtschaftskammer wurde 1922 in Niederösterreich eingerichtet, die letzte 1957 in Wien.
Landwirtschaftskammern sind in den nördlichen und westlichen Bundesländern eigenverantwortliche, öffentlich-rechtliche Körperschaften, welche die Interessen ihrer Mitglieder vertreten. Diese sind die Angehörigen der so genannten grünen Berufe:
Durch die Übertragung hoheitlicher Aufgaben sind sie zugleich auch Agrarverwaltung. In den süd- und ostdeutschen Bundesländern gibt es keine Kammern; dort übernehmen die Landwirtschaftsämter die Aufgaben.
Der Direktor der Landwirtschaftskammer ist Dienstvorgesetzter der Beamten, Angestellten und Arbeiter und gleichzeitig Beamter des jeweiligen Bundeslandes.
Finanziert wird die Arbeit der Landwirtschaftskammern über finanzielle Beiträge des jeweiligen Bundeslandes für die übertragenen staatlichen Aufgaben, Mitgliedsbeiträge der landwirtschaftlichen Betriebe, die so genannte Umlage und Einnahmen aus Dienstleistungen.
1894 wurde die erste Kammer in Bremen gegründet. Nach und nach übernahmen auch die übrigen deutschen Länder diese Idee. 1927 existierten in allen Ländern des deutschen Reiches Landwirtschaftskammern als kooperative Interessenvertretung des Berufsstandes.
Während der nationalsozialistischen Diktatur wurden die Landwirtschaftskammern in den Reichsnährstand eingegliedert und damit gleichgeschaltet. Nach dem Krieg wurden nicht in allen Bundesländern wieder Landwirtschaftskammern eingerichtet. In Bayern und Baden-Württemberg wurde eine unmittelbare staatliche Agrarverwaltung aufgebaut. Die sowjetische Besatzungszone erhielt eine staatliche Zentralverwaltung ohne spezielle bäuerliche Vertretung. Die hessischen Landwirtschaftskammern wurden in den siebziger Jahren in eine staatliche Agrarverwaltung umgewandelt.
Agrarpolitik | Politik (Österreich) | Berufsständische Körperschaft des öffentlichen Rechts
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