Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) ist Teil der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) in Deutschland.
Die LSV besteht aus der
und ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems.
Es gibt in Deutschland 9 LKKen deren Sitz und Zuständigkeit sich nach denen der 9 LBGen richtet.
Im Gegensatz zu den Allgemeinen, Ersatz-, Innungs- und Betriebskrankenkassen haben die Mitglieder der LKK kein Wahlrecht. Die Notwendigkeit einer eigenständigen Krankenkasse begründet sich darin, dass
Die LKKen haben, ebenso wie in der allgemeinen Krankenversicherung, eine Geschäftsführung, Vorstand und Vertreterversammlung als Gremien der Selbstverwaltung.
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"Landwirtschaftliche Krankenkasse".
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