die seit dem 15. oder 16. Jahrhundert in Deutschland bestehenden Versammlungen der Landstände oder Landschaften. Sie wurden von den Landesherren einberufen. In diesem Sinne auch die Landesversammlungen nichtdeutscher Territorien, z.B.: Sabor(Kroatien), Sněm(Böhmen, Mähren, Fürstentümer Ratibor und Teschen in Schlesien). SieheLandtag (historisch)
in der Sprache der Seeleute den Tag des Landganges