Der Landsturm ist das letzte Aufgebot aller Wehrpflichtigen, welche weder dem Landheer noch der Marine angehören, zur Abwehr eines feindlichen Einfalls.
Preußen seit 1813
In Preußen waren nach dem Landsturm-Edikt vom
21. April 1813 alle Waffenfähigen vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 49. Lebensjahr verpflichtet, dem Aufgebot des Landsturms Folge zu leisten.
Das norddeutsche Bundesgesetz vom 9. Nov. 1867 über die Verpflichtung zum Kriegsdienst und das Reichsgesetz über den L. vom 12. Febr. 1875 beschränkten jene Verpflichtung auf die Zeit vom 17. bis 42. Lebensjahr.
Bayern seit 1868
In der
Bayerischen Armee wurden die ältesten
wehrpflichtigen
Jahrgänge seit der
Heeresreform von 1868 als Landsturm bezeichnet.
Österreich seit 1886
In Österreich durch Gesetz vom 6. Juni 1886 vom 19. bis 42. und bis zum 60. Lebensjahr für die in den Ruhestand getretenen Offiziere und Militärbeamten.
Die Landsturmpflicht
Die Landsturmpflicht tritt im Gegensatz zur regelmäßigen Kriegsdienstpflicht nur ausnahmsweise und zwar dann ein, wenn ein feindlicher Einfall Teile des Reichsgebiets bedroht oder überzieht. Der L. erhält bei Verwendung gegen den Feind militärische Abzeichen und tritt dadurch unter
völkerrechtlichen Schutz, er wird in Truppenteile wie die Armee formiert. In Fällen außerordentlichen Bedarfs kann die
Landwehr aus dem Landsturm ergänzt werden, jedoch nur dann, wenn bereits sämtliche Jahrgänge der Landwehr und die verwendbaren Mannschaften der Ersatzreserve einberufen sind. Die Einstellung erfolgt nach Jahresklassen, mit der jüngsten beginnend. Ist der L. nicht aufgeboten, so sind die Landsturmpflichtigen keinerlei militärischer Kontrolle unterworfen. In Österreich gilt das Landsturmgesetz vom 6. Juni 1886 zwar formell nur für die im Reichsrat vertretenen Länder, die in Tirol und Vorarlberg (s. Landesschützen) sowie Ungarn geltenden Landsturmgesetze stimmen indes in allen wesentlichen Punkten mit jenen überein, auch die Durchführungsverordnungen vom Januar 1887.
Siehe auch: Levée en masse
Militärischer Verband (historisch) | Militärischer Verband (Preußen) | Militärischer Verband (Österreich)
Landsturm