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Als Landschaftselemente werden Bestandteile der Landschaft bezeichnet. Der Begriff weist unterschiedliche Bedeutungen auf:

  • punkthafter oder eindeutig von seiner Umgebung abgrenzbarer flächenhafter Bestandteil der Landschaft mit gleicher Nutzung, gemeinsamer ökologischer Funktion und einheitlicher Struktur,
  • einzelner Faktor des Landschaftskomplexes, der sich einem bestimmten Umweltmedium (z.B. Boden, Klima, Wasser) oder einer bestimmten Nutzungsaktivität zuordnen lässt,
  • kleinste, für ökologische Kartierung oder Nutzung sinnvoll abgrenzbare Fläche (Ökotop, Geotop, Biotop) mit einheitlicher Struktur und vergleichbarer natürlicher Ausstattung.

Physische Geographie | Landschaftsschutz

 

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