article

Landschaftsarchitekt ist eine Berufsbezeichnung für Diplom-Ingenieure mit Fachhochschul- oder Universitätsabschluss in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsarchitektur. An den verschiedenen deutschen Hochschulen werden für die entsprechenden Studiengänge auch die Begriffe Landespflege oder Landschafts- und Freiraumplanung verwendet. Mittlerweile gibt es auch in Deutschland die Möglichkeit, gestufte Abschlüsse wie Bachelor oder Master of Landscape Architecture zu absolvieren.

Die Bezeichnung Landschaftsarchitekt dürfen in Deutschland nur eingetragene Mitglieder der Architektenkammern tragen. Voraussetzung für die Mitgliedschaft in einer Architektenkammer ist eine mindestens zweijährige Tätigkeit in einem Landschaftsarchitekturbüro und der Nachweis eigenständig bearbeiteter Planungsleistungen.

Landschaftsarchitekten können sowohl freiberuflich, als auch angestellt in Verwaltungen oder Organisationen tätig sein. Auftraggeber freiberuflicher Landschaftsarchitekten sind verschiedenste Behörden und Organisationen oder Privatpersonen.

Tätigkeitsspektrum


Der Landschaftsarchitekt befasst sich mit der Gestaltung von Landschaft bzw. der Freiräume innerhalb und außerhalb der Städte, Dörfer und Gemeinden. Dazu erstellt er verschiedene Pläne und begleitet deren praktische Umsetzung, z.B. als Bauleiter.

Bauleitplanung

Innerhalb der Bauleitplanung bearbeiten Landschaftsarchitekten dann u.a. Landschaftspläne (LP), Umweltverträglichkeitsstudien (UVS), Landschaftspflegerische Begleitpläne (LBP) und Grünordnungspläne (GOP). Letztere sind grünordnerische Fachgutachten zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan (B-Plan) während Landschaftspläne je nach Länderregelung verbindlich oder gutachterlich in Flächennutzungspläne integriert oder parallel erarbeitet werden. Bestandteil dieser Planungen sind alle Umweltaspekte, darunter auch der Naturschutz. Seit dem Inkrafttreten des neuen BauGB 2004 wird im § 2 Nr. 2 die Erstellung eines Umweltberichtes nach Anlage 1 des Baugesetzbuches gefordert. Auch dieser Umweltbericht wird - in Verbindung mit entsprechenden Fachgutachtern der unterschiedlichen Disziplinen - durch den Landschaftsarchitekt erstellt. Ziel ist es hierbei die Umweltauswirkungen einer geplanten Bebauung im Rahmen der Bauleitplanung zu ermitteln und zu bewerten.

Weitere konzeptionelle Fachplanungen im Freiraum

Weitere mögliche Tätigkeiten sind städtebauliche Grünkonzepte, Gestaltungs- und Aktionskonzepte zur Begegnung städtischer Probleme und Aufgaben im Zuge der Konversion von Industriebrachen, Schrumpfungsprozessen, Grünversorgungs- und Erholungskonzepten, der Tourismusplanung und der nachhaltigen Entwicklung der Städte und Gemeinden.

Objektplanung

Der objektgestalterische Bereich ist kleinmaßstäblicher. Zur Objektplanung gehören Entwurf, Genehmigungs- und Ausführungsplanung, begleitende Bauüberwachung, Erstellen von Vorgaben für durchzuführende Pflegeleistungen und die bau- und pflegetechnische Fachberatung der Bauherrschaft.

Die Aufgaben sind entsprechend den unterschiedlichen Maßstabsebenen und den privaten oder öffentlichen Bauherren vielfältig. Sie reichen von Privatgärten, öffentlichen Plätzen, Hofbegrünungen, Sport- und Spielplätzen, bis hin zur Gartendenkmalpflege und Renaturierungen im Naturschutzbereich.

Golfplätze
Die Planung und Gestaltung von Golfplätzen zählt zu den kleineren Spezialaufgaben der Landschaftsarchitektur.

Darauf spezialisierte Landschaftsarchitekten befassen sich mit der Bauleitplanung, der Objektplanung (der Golfplatzelemente, Gewässer, Pflanzflächen und Nebenflächen). Besondere Kenntnisse sind erforderlich hinsichtlich der sportfunktionellen,vegetationstechnischen und Umweltanforderungen, sowie der Integration in die Landschaft (Landschaftsarchitektur, Landschaftsplanung).

Die Berufsbezeichnung "Golfarchitekt", "Golfplatzarchitekt", oder ähnlich ist in Deutschland nach den Architektengesetzen der Bundesländer nicht geschützt. Häufig nennen sich jedoch spezialisierte Landschaftsarchitekten so. Der Begriff "Golfarchitekt" für sich allein ist eine rein umgangssprachliche Bezeichnung für alle Personen, die sich mit der Planung von Golfplätzen befassen oder sich dazu berufen fühlen. Auch kann nicht erwartet werden, dass solche "Golfarchitekten" sich an einen Berufskodex gebunden fühlen, wie ihn eingetragene Landschaftsarchitekten haben. Die Verwendung des Begriffs "Golfarchitekt" ist auch kein Hinweis auf besondere Qualität.

International renommierte Landschaftsarchitekten


(Auswahl)

Weblinks


Siehe auch


Landschaftsarchitektur | Freie Berufe

Architecte paysagiste | Landscape architect

 

This article is licensed under the GNU Free Documentation License. It uses material from the "Landschaftsarchitekt".

Home Pageartsbusinesscomputersgameshealthhospitalshomekids & teensnewsphysiciansrecreationreferenceregionalscienceshoppingsocietysportsworld