Landschaftsarchitekt ist eine Berufsbezeichnung für Diplom-Ingenieure mit Fachhochschul- oder Universitätsabschluss in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsarchitektur. An den verschiedenen deutschen Hochschulen werden für die entsprechenden Studiengänge auch die Begriffe Landespflege oder Landschafts- und Freiraumplanung verwendet. Mittlerweile gibt es auch in Deutschland die Möglichkeit, gestufte Abschlüsse wie Bachelor oder Master of Landscape Architecture zu absolvieren.
Die Bezeichnung Landschaftsarchitekt dürfen in Deutschland nur eingetragene Mitglieder der Architektenkammern tragen. Voraussetzung für die Mitgliedschaft in einer Architektenkammer ist eine mindestens zweijährige Tätigkeit in einem Landschaftsarchitekturbüro und der Nachweis eigenständig bearbeiteter Planungsleistungen.
Landschaftsarchitekten können sowohl freiberuflich, als auch angestellt in Verwaltungen oder Organisationen tätig sein. Auftraggeber freiberuflicher Landschaftsarchitekten sind verschiedenste Behörden und Organisationen oder Privatpersonen.
Die Aufgaben sind entsprechend den unterschiedlichen Maßstabsebenen und den privaten oder öffentlichen Bauherren vielfältig. Sie reichen von Privatgärten, öffentlichen Plätzen, Hofbegrünungen, Sport- und Spielplätzen, bis hin zur Gartendenkmalpflege und Renaturierungen im Naturschutzbereich.
Darauf spezialisierte Landschaftsarchitekten befassen sich mit der Bauleitplanung, der Objektplanung (der Golfplatzelemente, Gewässer, Pflanzflächen und Nebenflächen). Besondere Kenntnisse sind erforderlich hinsichtlich der sportfunktionellen,vegetationstechnischen und Umweltanforderungen, sowie der Integration in die Landschaft (Landschaftsarchitektur, Landschaftsplanung).
Die Berufsbezeichnung "Golfarchitekt", "Golfplatzarchitekt", oder ähnlich ist in Deutschland nach den Architektengesetzen der Bundesländer nicht geschützt. Häufig nennen sich jedoch spezialisierte Landschaftsarchitekten so. Der Begriff "Golfarchitekt" für sich allein ist eine rein umgangssprachliche Bezeichnung für alle Personen, die sich mit der Planung von Golfplätzen befassen oder sich dazu berufen fühlen. Auch kann nicht erwartet werden, dass solche "Golfarchitekten" sich an einen Berufskodex gebunden fühlen, wie ihn eingetragene Landschaftsarchitekten haben. Die Verwendung des Begriffs "Golfarchitekt" ist auch kein Hinweis auf besondere Qualität.
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"Landschaftsarchitekt".
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