Brandenburg Kr Teltow.png Der Landkreis Teltow war ein Landkreis in Brandenburg und bestand von 1816 bis 1952. Der Landkreis umfasste das gesamte südlich der Spree gelegene Umland Berlins. Bis zur Gründung von Groß-Berlin am 1. Oktober 1920 gehörten zahlreiche heutige Stadtteile Berlins zu diesem Landkreis.
Sein Pendant auf der nördlichen Spreeseite war der Landkreis Niederbarnim. Beide Landkreise profitierten in extremen Maße von der Suburbanisierung der in enge Stadtgrenzen eingezwängten Hauptstadt. Die an Berlin angrenzenden Gemeinden wuchsen in wenigen Jahren von Dörfern zu Vorstädten mit fünfstelliger Einwohnerzahl heran. Anders als die meisten Gemeinden in Niederbarnim brachten es vor allem die westlichen und südwestlichen Vororte Berlins durch die Ansiedlung von Industrie oder steuerkräftiger Bevölkerung zu erheblichem Reichtum, die Eingemeindung nach Berlin geschah gegen den erbitterten Widerstand der betroffenen Gemeinden und des Landkreises Teltow.
Die das Urstromtal der Spree nach Süden begrenzende Teltow-Hochfläche gab dem Landkreis den Namen. An der heutigen Stadtgrenze Berlins, östlich von Potsdam, liegt außerdem eine Stadt dieses Namens, die zwar zum Landkreis gehörte, aber nicht ihr Verwaltungssitz war.
Das ehemalige Kreisgebiet gehört heute zu den brandenburgischen Landkreisen Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming und Dahme-Spreewald sowie zu den Berliner Bezirken Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln und Treptow-Köpenick.
Der nördliche, an Berlin grenzende Teil des Kreises Teltow gehörte bis zum 1. Januar 1822 zum Regierungsbezirk Berlin, der mit diesem Tage aufgelöst wurde. Damit unterstand nunmehr das gesamte Kreisgebiet dem Regierungspräsidenten in Potsdam.
Im südlichen Umfeld der Hauptstadt des neuen Deutschen Reiches entwickelten sich seit den 1870er Jahren die folgenden Stadtgemeinden so stürmisch, dass sie den Rahmen des Kreises Teltow sprengten und zu eigenen Stadtkreisen erklärt wurden:
Der Austritt der schnell wachsenden Vororte aus dem Landkreis wurde von diesem so lange wie möglich verhindert. Für den Landrat war jede "verlorene" Stadt ein Verlust an Macht und Einfluss. Die Städte mussten sich aus der Kreisangehörigkeit regelrecht "freikaufen". Die Stadt Rixdorf etwa musste bei ihrem Austritt 1899 eine Million Mark "Abfindung" an den Landkreis bezahlen.
Auch die Verleihung von Stadtrechten wurde von den Teltower Behörden nach Möglichkeit verhindert, weil in Schöneberg, Rixdorf und Wilmersdorf sowie in Lichtenberg (Kreis Niederbarnim) jeweils wenige Monate nach der Stadterhebung der Austritt aus dem Landkreis folgte. Diese Politik hatte teilweise absurde Folgen. Bei der Eingemeindung nach Berlin 1920 hatte etwa die Landgemeinde Steglitz rund 84.000 Einwohner, aber kein Stadtrecht.
Folgende zuvor zu Teltow gehörenden Gemeinden fielen dabei an Berlin:
Zum 30. September 1929 fand im Kreis Teltow entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der nahezu alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.
Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Teltow entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.
Ab 1939 erhielt der Stadtkreis Potsdam vom Landkreis Teltow die Stadt Babelsberg und die Gemeinde Drewitz.
Der Landkreis Teltow umfasste am 1. Januar 1945:
Am 23. Juli 1952 wurde der Landkreis Teltow aufgelöst. Das Kreisgebiet wurde zwischen den neugebildeten Kreisen Königs Wusterhausen und Zossen aufgeteilt, ein kleiner Teil um die Stadt Teltow wurde dem Landkreis Potsdam zugeordnet.
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden Mittenwalde, Nowawes, Teltow, Teupitz, Trebbin und Zossen führten jetzt die Bezeichnung Stadt.
Königs Wusterhausen erhielt erst ab 1935 die Bezeichnung Stadt.
Seit 1938 hieß Nowawes – nach Eingliederung der Gemeinde Neubabelsberg – Babelsberg und wurde 1939 Potsdam zugeteilt.
Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.
Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
In den 1930er Jahren wurden weitere Namen geändert:
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