Der preußisch-deutsche Landkreis Samland auf der gleichnamigen Halbinsel Samland bestand mit seinen Vorläuferkreisen Fischhausen und Königsberg i. Pr. in der Zeit zwischen 1818 und 1945.
Der Landkreis Samland umfasste am 1. Januar 1945:
An der Ostseeküste befanden sich zahlreiche Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern, darunter die Ostseebäder Cranz, Neukuhren, Palmnicken und Rauschen sowie die Orte Großheidekrug und Neuhausen.
Der Kreis Fischhausen umfasste die Kirchspiele:
Der Landkreis Königsberg i. Pr. umfasste die Kirchspiele:
Zum 1. April 1819 wurden die Kirchspiele Lichtenhagen und Mahnsfeld aus dem Kreis Kreuzburg in den Landkreis Königsberg i. Pr. eingegliedert. Seit dem 3. Dezember 1829 gehörten die Kreis – nach dem Zusammenschluss der bisherigen Provinzen Preußen (nicht: Ostpreußen) und Westpreußen – zur neuen Provinz Preußen mit dem Sitz in Königsberg i. Pr.
Am 23. Oktober 1886 wurde die Besitzung Dichtenwalde aus dem Landkreis Königsberg i. Pr. in den Kreis Preußisch Eylau eingegliedert.
Zum 1. Juli 1891 traten die Gutsbezirke Julienhöhe und Willmanns vom Landkreis Königsberg i. Pr. zum Kreis Labiau.
Mit der ersten großen „Eingemeindungswelle“ von 1905 wurden zum 1. April dieses Jahres die Landgemeinden Kalthof (teilweise), Lawsken (teilweise), Mittelhufen (teilweise), Ponarth, Schönfließ (teilweise), Tragheimsdorf und Vorderhufen (teilweise), der Gutsbezirke Adlig Spandienen (teilweise), Amalienau (teilweise), Friedrichswalde (teilweise), Groß Holstein (teilweise), Groß Rathshof (teilweise), Karolinenhof, Liep (teilweise), Löbenicht-Ziegelhof (teilweise), Maraunenhof (teilweise), Mühlenhof, Rosenau und Speichersdorf (teilweise) und das Gut Neue Bleiche aus dem Landkreis Königsberg i. Pr. in den Stadtkreis Königsberg i. Pr. eingegliedert.
Am 16. Juni 1927 traten die Landgemeinden Cummerau, Devau, Juditten, Neuhufen, Quednau (teilweise) und der Gutsbezirke Contienen, Friedrichswalde, Großer Exerzierplatz, Groß Friedrichsberg (teilweise), Liep (teilweise), Maraunenhof, Rathshof und Speichersdorf vom Landkreis Königsberg i. Pr. zum Stadtkreis Königsberg i. Pr.
Am 15. November 1928 wurden die Landgemeinde Metgethen (teilweise) und die Gutsbezirke Ballieth, Groß Karschau (teilweise), Hoch Karschau (teilweise) und Jerusalem aus dem Landkreis Königsberg i. Pr. in den Stadtkreis Königsberg i. Pr. eingemeindet.
Endlich traten am 1. Januar 1929 noch die Gutsbezirke Groß Holstein und Spandienen vom Landkreis Königsberg i. Pr. zum Stadtkreis Königsberg i. Pr.. Zum 30. September 1929 fand in beiden Kreisen entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der nahezu alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.
Damit war zunächst ein gewisser Abschluss der Änderung der Kreisgrenzen im Königsberger Raum erreicht. Es stellte sich aber für die Zukunft die Frage nach der wirtschaftlichen Überlebensfähigkeit des Landkreises Königsberg i. Pr.
Entsprechend der Umbenennung der Kreisstadt führte auch der Landkreis ab 9. Januar 1936 den Namen Königsberg (Pr). Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Fischhausen entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.
Zum 1. April 1939 wurden weitere Teile der Landkreise Fischhausen und Königsberg (Pr) mit der Provinzialhauptstadt vereinigt:
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und wurde danach Teil der Sowjetunion.
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden Fischhauen und Pillau führten jetzt die Bezeichnung Stadt.
Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 die im Deutschen Reich gültige Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.
Am 30. September 1936 erhielt die Stadt Pillau die Bezeichnung „Seestadt“ Pillau.
Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
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