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Schlesien Kr Rosenberg.png Der preußisch-deutsche Landkreis Rosenberg O.S. bestand in der Zeit zwischen 1816 und 1945.

Der Landkreis Rosenberg O.S. umfasste am 1. Januar 1945:

  • 2 Städte,
  • 25 Gemeinden,
  • 2 Gutsbezirke (Forsten).

Verwaltungsgeschichte


Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress trat mit dem 1. Mai 1816 der Kreis Rosenberg O.S. in der preußischen Provinz Schlesien vom Regierungsbezirk Breslau zum Regierungbezirk Oppeln.

Dieser umfasste meist ländliche Gebiete um die Städte Landsberg O.S. und Rosenberg O.S.

Das Landratsamt war in Rosenberg O.S..

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/Großdeutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.

Zum 8. November 1919 wurde die Provinz Schlesien aufgelöst. Aus dem Regierungsbezirk Oppeln wurde die neue Provinz Oberschlesien gebildet.

Zum 1. Januar 1927 wurden die Landgemeinde Thursy und der Gutsbezirk Thursy aus dem Kreis Rosenberg O.S. in den Kreis Lublinitz eingegliedert.

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Rosenberg O.S. entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke bis auf zwei aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Zum gleichen Datum wechselte der Gutsbezirk Neuhof vom Kreis Rosenberg O.S. in den Kreis Kreuzburg O.S.

Am 1. April 1938 wurden die preußischen Provinzen Niederschlesien und Oberschlesien zur neuen Provinz Schlesien zusammengeschlossen.

Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Rosenberg O.S. entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.

Zum 18. Januar 1941 wurde die Provinz Schlesien aufgelöst. Aus den bisherigen Regierungsbezirken Kattowitz und Oppeln wurde die neue Provinz Oberschlesien gebildet.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und trat danach unter polnische Verwaltung.

Kommunalverfassung


Der Kreis Rosenberg O.S. gliederte sich zunächst in die Stadtgemeinden Landsberg O.S. und Rosenberg O.S., in Landgemeinden und selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden führten jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Ortsnamen


1936 fanden im Kreis Rosenberg O.S. umfangreiche Änderungen von ursprünglich polnischen Ortsnamen statt. Das waren, da meist „nicht deutsch genug“, lautliche Angleichungen, Übersetzungen oder freie Erfindungen, zum Beispiel:

  • Basan: Wacholdertal,
  • Borkowitz: Borkenwalde,
  • Boroschau: Alteneichen,
  • Bronietz: Wehrenfelde,
  • Dombrowka Sowada: Steingrund,
  • Groß Borek: Brückenort,
  • Jastrzygowitz: Hartwigsdorf,
  • Klein Borek: Heidelsdorf,
  • Kostellitz: Hedwigstein,
  • Kotschanowitz: Kiefernrode,
  • Kraskau: Grasenau,
  • Lowoschau: Lauschen,
  • Radlau: Radelsdorf,
  • Schiorke: Schorke,
  • Skronskau: Buchental,
  • Sternalitz: Ammern O.S.,
  • Wienskowitz: Wiesbach O.S.,
  • Wierschy: Stoberbrück,
  • Wollentschin: Wollendorf O.S.

Persönlichkeiten


Weblinks


Ehemaliger Landkreis in Schlesien

 

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