Brandenburg Kr Osthavelland.png Der Landkreis Osthavelland ist ein ehemaliger Landkreis in Brandenburg und bestand als preußisch-deutscher Landkreis in der Zeit zwischen 1816 und 1952.
Der Landkreis Osthavelland umfasste am 1. Januar 1945:
Die beiden Landgemeinden Falkensee und Hennigsdorf waren mit über 10.000 Einwohnern die größten Orte im Landkreis. Falkensee erhielt erst 1961 das Stadtrecht, Hennigsdorf ein Jahr später im Jahre 1962.
Zum 1. April 1887 wurde die Stadtgemeinde Spandau zum Stadtkreis erhoben und schied damit aus dem Kreis Osthavelland aus.
Zwischen 1896 und 1899 wurde der Truppenübungsplatz Döberitz angelegt, dadurch verlor der Landkreis knapp 30 km² an den Militärfiskus. Aus dem Kreis Osthavelland gelangten 1910 drei Gutsbezirke an die Stadt Spandau.
Mit dem „Groß-Berlin“-Gesetz vom 27. April 1920 wurden aus dem Kreis Osthavelland in den neuen Stadtkreis Berlin eingegliedert:
Zum 30. September 1929 fand im Kreis Osthavelland entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der nahezu alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.
1935 traten die Gemeinden Bornim, Bornstedt, Eiche, Geltow (teilweise) und Nedlitz aus dem Kreis Osthavelland zum Stadtkreis Potsdam. 1939 wurden weitere sieben Landgemeinden an die Stadt Potsdam angegliedert.
Zum 1. Oktober 1938 wurde die Gemeinde Herzberg (Mark) (teilweise) aus dem Landkreis Ruppin in den Landkreis Osthavelland eingegliedert. Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Osthavelland entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt.
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden Fehrbellin, Ketzin, Kremmen, Nauen und Velten führten jetzt die Bezeichnung Stadt.
Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.
Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
Mit dem Gesetz über Änderung von Grenzen der Länder vom 28. Juni 1950 gelangten fünf Gemeinden vom Kreis Genthin (Jerichow II) an den Kreis Osthavelland.
Durch die Verwaltungsreform 1952 wurden aus den bisherigen Kreisen Ost- und Westhavelland die Kreise Nauen und Rathenow geschaffen. Ein Teil des Kreises Osthavelland ging an den Kreis Oranienburg.
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