Pommern Kr Anklam.png Der Landkreis Anklam ist ein ehemaliger Landkreis in Mecklenburg-Vorpommern (bis 1945 Pommern) und bestand in der Zeit zwischen 1818 und 1993.
Der Landkreis Anklam umfasste am 1. Januar 1945:
Zum 1. Juli 1874 wurden die Vorstadt Peenedamm und die ehemaligen Gebiete der Stadt Anklam aus dem Kreis Greifswald in den Kreis Anklam eingegliedert.
Zum 30. September 1929 fand im Kreis Anklam entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.
Zum 1. April 1937 wurde eine weitere Gebietsreform durchfgeführt, wonach alle Gemeinden – außer der Stadt Anklam – zu 8 Großgemeinden zusammengefasst wurden.
Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Anklam entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und trat danach zur sowjetischen Besatzungszone.
Die Landkreis Anklam gliederte sich in die Stadtgemeinde Anklam, in Landgemeinden und – bis zu deren vollständigen Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherige Stadtgemeinde Anklam führte jetzt die Bezeichnung Stadt.
Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.
Die durchweg deutschen Ortsnamen wurden im wesentlichen bis heute beibehalten. Nur einige kleinere Änderungen von Ortsnamen sind für die 1930er Jahre belegt:
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"Landkreis Anklam".
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