Landesvermessung (nicht Landvermessung) ist ein Teilbereich der Geodäsie und besteht in der öffentlichen, auf Gesetz beruhenden Aufgabe, für das Territorium eines Staates
Die topografischen Landeskartenwerke werden meistens in den Maßstäben 1:10.000, 1:25.000, 1:50.000, 1:100.000, 1:250.000 und 1:500.000, teilweise auch mit verschiedenen Inhalten (z.B. mit/ohne Straßenaufdruck, nur Gelände mit Gewässern), geführt.
Topografische Landeskartenwerke, besonders in den Maßstäben 1:25.000 und 1:50.000, sind im Buchhandel erhältlich. Sie sind Grundlage weiterer Karten von Verlagen oder von Institutionen der Geowissenschaften.
Die Daten zu 1. und 2. stehen den Vermessungsbefugten (Ämter, ÖbVI, Zivilingenieure) zur Verfügung - als Datenbank oder Punktkarten des Vermessungsnetzes. Solche Netze werden seit Gauß terrestrisch, heute auch mit GPS gemessen. Als Netz erster Ordnung bis fünfter Ordnung haben die Festpunkte Distanzen von 30-50 km bis herab zu etwa 500 m.
In Deutschland gehört die Landesvermessung in die Gesetzgebungszuständigkeit der Bundesländer und wird von den Landesvermessungsbehörden (Landesvermessungsamt) wahrgenommen. In anderen Staaten ist meist eine gesamtstaatliche Behörde verantwortlich - in Österreich das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, in der Schweiz Swisstopo.
Die deutsche Landesvermessung fußt stark auf dem umgangreichen Vermessungsprogramm des preußischen Generalstabs im 19. Jahrhundert.
Siehe auch: Ingenieurgeograph
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