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Landesstraßen, in den Freistaaten Bayern und Sachsen Staatsstraßen, sind Straßen deren Baulast im Regelfall das jeweiligen Bundeslandes zu tragen hat. Die Einstufung als Landesstraße geschieht durch Widmung.

Bei Landesstraßen handelt es sich um Straßen, deren Einzugsbereich über das Gebiet eines (Land-)Kreises bzw. einer kreisfreien Stadt hinausgeht. Die Kurzbezeichnung besteht aus einer fortlaufenden Nummer und dem vorangestellten Großbuchstaben "L" (zum Beispiel L 1, L 10 oder L 83) bzw. St (Bayern).

In der baulichen Anlagen weisen Landesstraßen tendenziell einen etwas geringeren Ausbauzustand wie Bundesstraßen auf, die Fahrbahnquerschnitte sind im Allgemeinen kleiner. Im Einzelfall kann der Ausbau allerdings je nach Bauzeit und Verkehrsbedeutung variieren.

Aufgrund der Verteilung der Finanzmittel sind die Bundesländer in der Regel bemüht, die stark ausgebauten Landesstraßen als Bundesstraßen umzuwidmen, sodass Ausbau und Unterhalt aus dem Bundeshaushalt erbracht werden. Die Bundesstraßen sind jedoch in der Regel Verbindungen zwischen großen Städten (Oberzentren) und laufen sternförmig auf diese zu. Bei kreisförmigen Verbindung von Satellitenstädten untereinander ist in der Regel keine Widmung als Bundesstraße zu erreichen, ebenso ist es schwierig, zusätzliche kurze Stichstraßen der Großstädte zu vorbeilaufenden Autobahnen in Bundeshoheit zu überführen.

Nach der deutschen Wiedervereinigung wurden die Bezirksstraßen der DDR (auch Landstraßen 1. Ordnung genannt) in der Regel ohne Rücksicht auf ihren Zustand zu Landesstraßen. Auf Grund der sparsamen Gestaltung der außerörtlichen Straßennetze in der DDR (z. B. ließ man bisweilen eine von zwei Parallelstraßen oder "redundante" Verbindungen einfach verfallen) gibt es heute in den neuen Bundesländern einige Wirtschaftswege und Straßen mit wassergebundener Deckschicht, die formal Landesstraßen sind (z. B. L 208 zwischen Burkersroda und Balgstädt in Sachsen-Anhalt; L 1062 zwischen Wittersroda und Lengefeld in Thüringen). Der Ausbau dieser Verbindungen ist wegen fehlender Finanzmittel und untergeordneter Verkehrsbedeutung kaum zu erwarten; meist wird die Umwidmung angestrebt.

Straßen- und Wegerecht | Landesstraße

 

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