Landesplanung ist Raumplanung auf der Ebene der Bundesländer bzw. auf der Ebene von Teilstaaten.
Akteure der Landesplanung
Die Akteure der Landesplanung sind die Landesregierungen sowie die entsprechenden Fachministerien. Welche Behörde die oberste Landesplanung betreibt, variiert je nach Bundesland. In Rheinland-Pfalz ist es die Staatskanzlei, in Niedersachsen das Innenministerium und in Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg das Wirtschaftsministerium. In den restlichen Bundesländern stellt das Umweltministerium o.ä. die Oberste Landesplanungsbehörde dar. Die mittlere Ebene, die Obere Landesplanungsbehörde, ist in der Regel beim Regierungspräsidenten, aber manchmal auch bei
Regionalverbänden (Baden-Württemberg) oder auf Kreisebene (Niedersachsen) angesiedelt. Sie hat die Fachaufsicht über die Untere Landesplanungsbehörde, also die
Kreisverwaltungsbehörden.
Kompetenzen der Landesplanung: Landesentwicklungplan und -programm
Die Bundesländer sind durch das Bundesraumordnungsgesetz dazu verpflichtet, die Landesplanung durchzuführen. Sie erlassen
Landesplanungsgesetze, in denen die vorgegebenen Ziele und Grundsätze der Raumordnung vertieft und auf das jeweilige Bundesland abgestimmt werden. Auf dieser Basis erarbeiten sie
Landesentwicklungsprogramme und
Landesentwicklungspläne.
Hauptaufgabe der Landesplanung ist die Erstellung des Landesentwicklungsplans. Dessen Erstellung gehen aber Vorarbeiten und begleitende Aktivitäten voraus:
Jede Oberste Landesplanungsbehörde wirkt in der
Ministerkonferenz für Raumordnung mit, in der sie sich mit anderen Bundesländern und der Bundesregierung abstimmt. In manchen Bundesländern besteht auch die Verpflichtung, einen
Landesraumordnungsbericht zu erstellen, in dem der Erfolg von bisherigen Maßnahmen zur Landesentwicklung und die vorgesehene Weiterentwicklung beschrieben wird.
Als Vorstufe zum Landesentwicklungsplan wird von den meisten Landesregierungen ein Landesentwicklungsprogramm erstellt. Das ist nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber zunehmend gemacht. Das Programm ist inhaltlich sehr umfangreich, und die Ausgestaltung macht fachliche Abstimmungen erforderlich: Die Oberste Landesplanungsbehörde als Planungsträgerin beteiligt alle Landesministerien, hört Beirat,
Spitzenverbände regionale
Körperschaften an. Das Programm wird schließlich mit der Zustimmung des Landtages durch die Landesregierung beschlossen.
Die Endstufe der Arbeit der Landesplanung ist der Landesentwicklungsplan. Er unterscheidet sich kaum vom Landesentwicklungsprogramm, die behandelten Sachverhalte werden aber konkreter und verbindlicher festgelegt.
Neue Instrumente der Landesplanung
Neben den klassischen Instrumenten
Landesentwicklungsprogramm,
Landesentwicklungsplan,
Regionalplan und
Raumordnungsverfahren gibt es neue Strategien der Landesplanung. Diese sind entstanden vor dem Hintergrund veränderter räumlicher und struktureller Rahmenbedingungen (deutsche Einheit, EU-Integration, technologischer Wandel,...). Neue Instrumente sind z.B.
Teilraumgutachten und raumordnerische Entwicklungskonzepte, grenzüberschreitende Entwicklungskonzepte, Regionalmarketingkonzepte und
Regionalmanagement. Sie haben keine Rechtsverbindlichkeit, damit die Akteure einen Kooperationsgedanken entwickeln können. Dabei sollen regionale Kräfte gebündelt, das Selbstbewusstsein und die Identität der Region gestärkt und eine Aufbruchstimmung erzeugt werden.
siehe auch
Literatur
- H. Spitzer (1995): Einführung in die Räumliche Planung, Stuttgart UTB ISBN 382528106X
- Akademie für Raumforschung und Landesplanung (1999): Grundriss der Landes- und Regionalplanung, Hannover ISBN 388838527X
Raumplanung