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Die Landesliste bezeichnet die Liste der Kandidaten einer Partei für die Wahl zum Bundestag und einigen Landtagen mit einer so genannten personalisierten Verhältniswahl. Im Gegensatz zur Abstimmung über die Kandidaten der Wahlkreise, die direkt gewählt werden, können die Wähler über die Kandidaten der Landesliste nur en bloque abstimmen, indem sie mit der Zweitstimme eine Partei wählen.

Je nach Sitzverteilung im Parlament gilt die entsprechende Anzahl der Kandidaten in der Reihenfolge der Liste der jeweiligen Partei als gewählt. Es kommt auch vor, dass Bewerber sich einerseits direkt um einen Wahlkreis bewerben, aber zugleich über einen vorderen Platz auf der Landesliste "abgesichert" sind. Das heißt, der Einzug in den Bundestag ist ihnen auch dann sicher, falls sie nicht genug Erststimmen erhalten, um ihren Wahlkreis zu gewinnen. Diese Praxis kommt häufig bei Spitzenkandidaten der jeweiligen Parteien zur Anwendung. Die Landesliste wird auf den Wahlparteitagen der Parteien gemäß dem deutschen Parteiengesetz in geheimer Wahl aufgestellt.

Bundeslisten, wie in den meisten Ländern üblich, gibt es nicht. Daher müssen die Sitze zunächst auf die Parteien und dann (außer bei Parteien, die nur in einem Bundesland antreten, wie die CSU) auf die einzelnen Bundesländer verteilt werden. Durch dieses zweischrittige Verfahren kann es viel schwerer zu Überhangmandaten kommen.

Siehe auch


Weblinks


Politik (Deutschland) | Wahlrecht

 

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