Das Landeskriminalamt (LKA) ist eine obere Landesbehörde, die in jedem Bundesland dem jeweiligen Innenminister bzw. Innenministerium nachgeordnet ist.
Die Landeskriminalämter versehen neben Aufgaben der Gefahrenabwehr insbesondere wichtige Aufgaben bei der Strafverfolgung. Insbesondere technische oder umfangreiche überregionale Ermittlungstätigkeiten in den Bereichen Sexualstraftaten, Organisierte Kriminalität, Rauschgift, Falschgeld, Staatsschutz, Forensik werden für die Polizeibehörden vor Ort wahrgenommen. In der Regel werden im LKA neben der technischen Auswertung von Fingerabdrücken (Daktyloskopie) und anderer Spuren (Schuhabdrücke, Material- und Faserspuren) auch Experten für die operative Fallanalyse vorgehalten.
Daneben werden durch das Landeskriminalamt jährlich die Polizeilichen Kriminalstatistiken erstellt.
Die Landeskriminalämter mit ihrer Zentralstellenfunktion sind für die Polizeidienststellen der jeweiligen Länder das Bindeglied zum Bundeskriminalamt.
Jedes LKA unterhält einen Kriminaldauerdienst, sodass die Behörde 24 Stunden pro Tag besetzt ist, einige Landeskriminalämter unterhalten auch ein eigenes Mobiles Einsatzkommando.
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