Als Landeskrankenhaus oder Bezirkskrankenhaus oder (Landes-)Zentrum für Psychiatrie bzw. Landesklinik für Psychiatrie bezeichnet man öffentlich-rechtliche Krankenhäuser, deren Träger die Bundesländer Deutschlands / von Österreichs oder Regierungsbezirke sind, in Österreich die Bezirke.
Etliche der großen psychiatrischen Fachkrankenhäuser sind heute in andere Rechtsformen überführt, etwa Anstalten öffentlichen Rechts oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Betriebe großer Krankenhauskonzerne, die aber weiter großteils durch staatliche Subventionen und Krankenkassenleistungen finanziert werden.
Traditionell werden Fachabteilungen oder Funktionsbereiche für die Gebiete Psychiatrie und Psychotherapie vorgehalten, häufig auch für Kinder- und Jugendpsychiatrie und neuerdings für forensische Psychiatrie, also für den Maßregelvollzug bei psychisch oder suchtkranken Straftätern.
Nach dem Krieg benötigte es 30 Jahre und mehr, bis die Psychiatriereform ab 1975, angestoßen durch die Psychiatrie-Enquête des Deutschen Bundestages, begonnen, schrittweise umgesetzt und die alten Anstalten in therapeutische Fachkrankenhäuser umgewandelt wurden.
Langfristige Versorgung findet oft "extramural", außerhalb der Anstaltsmauern, in kleineren Wohngruppen statt, die regelmäßig therapeutisch und sozialarbeiterisch betreut werden.
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