Der Landeshauptmann (Plural: Landeshauptmänner oder Landeshauptleute) ist in Österreich und Südtirol der Vorsitzende der Landesregierung.
Ursprünge
In der
frühen Neuzeit war der Landeshauptmann ein Vertreter des
Kaisers oder eines
Landesfürsten. Die Befugnisse der Landeshauptleute wiesen von Land zu Land gewisse Unterschiede auf. Im Allgemeinen waren sie mit Aufgaben in der Finanzverwaltung befasst. Deshalb waren sie nicht nur dem Landesherren, sondern auch den Landständen gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet. Später wurden neben den Landeshauptleuten
Statthalter oder
Gouverneure als rein kaiserliche Beamte berufen. Das Amt der Landeshauptmannschaft gab es nicht nur in den österreichischen Alpenländern, sondern zum Beispiel auch in
Schlesien in der
Grafschaft Glatz und in der
Ober- und
Niederlausitz.
In Preußen war der Landeshauptmann (oder Landesdirektor) der höchste Beamte eines Provinzialverbandes als einem höheren Kommunalverband, der dem staatlichen Oberpräsidenten der jeweiligen Provinz unterstand.
In Österreich gibt es den Begriff Landeshauptmann in seiner heutigen Bedeutung erst seit der Gründung der Ersten Republik 1918. Die österreichische Bundesverfassung räumt dem Landeshauptmann eine besondere Stellung ein. Demnach ist er der wichtigste Vertreter des Staates (auch des Bundes) auf Landesebene.
Österreich
Der Landeshauptmann wird vom
Landtag gewählt und vom
Bundespräsidenten angelobt. In seiner Eigenschaft als Träger der mittelbaren
Bundesverwaltung ist er der
Bundesregierung verantwortlich. In der Ausübung der mittelbaren Bundesverwaltung wird er in der Regel aber durch das mit dem jeweiligen Ressort betraute Mitglied der Landesregierung (
Landesrat) vertreten. In
Wien ist der
Bürgermeister gleichzeitig Landeshauptmann.
Zu den Aufgaben des Landeshauptmannes gehören:
- Vertretung des Landes nach außen, gegenüber der Bundesregierung, gegenüber den anderen Ländern und gegenüber Privaten
- Vorsitz der Landesregierung, Einberufung und Leitung der Sitzungen der Landesregierung
- Angelobung der Mitglieder der Landesregierung (Landesräte)
- Kundmachung der Gesetzesbeschlüsse im Landesgesetzblatt
- Ausübung der Bundesverwaltung auf Landesebene als gegenüber dem jeweiligen Bundesminister weisungsgebundenes Organ (mittelbare Bundesverwaltung), dazu gehören u. a. Gewerbe-, Wasser- und Forstrecht.
- in Krisenfällen Koordinator sämtlicher Behörden im Landesgebiet, einschließlich der Sicherheits- und Militärbehörden
- Vertretung des Landes in internationalen Belangen (z. B. Ausschuss der Regionen im Rahmen der EU bzw. ARGE Alpe-Adria)
In Österreich nicht gesetzlich verankert, aber realpolitisch einflussreich ist die Landeshauptleutekonferenz, in der der Landeshauptmann sein Bundesland vertritt. Weiters vertritt er in der Integrationskonferenz der Länder gemeinsam mit dem Landtagspräsidenten sein Bundesland.
Sein Stellvertreter ist der Landeshauptmannstellvertreter. In Vorarlberg wird dieser als Landesstatthalter bezeichnet.
-mann oder -frau?
Ob weibliche Landeshauptleute als
Landeshauptmann oder
Landeshauptfrau zu bezeichnen sind, ist immer noch Gegenstand öffentlicher Debatten. Diese Frage stellte sich erstmals mit dem Amtsantritt von
Waltraud Klasnic (
ÖVP) in der
Steiermark am
23. Jänner 1996, die sich als
Frau Klasnic oder
Frau Landeshauptmann ansprechen ließ.
Gabi Burgstaller (
SPÖ), seit
7. März 2004 Amtsinhaberin in
Salzburg, bevorzugt hingegen den Titel
Landeshauptfrau.
Die österreichische Verfassung sieht zu dieser Frage seit 1. Juli 1988 vor, dass Amtsbezeichnungen in geschlechtsspezifischer Form verwendet werden können (Artikel 7 Absatz 3 B-VG). Die Verwendung der Bezeichnung Landeshauptfrau ist also jedenfalls durch die Verfassung gedeckt.
Dieselbe Frage stellt sich beispielsweise auch für die Amtsbezeichnung Bezirkshauptmann, den militärischen Dienstgrad Hauptmann, den Obmann und den Feuerwehrmann.
Entsprechend den österreichischen Gepflogenheiten wird manchmal die Gattin eines männlichen Amtsinhabers mit Frau Landeshauptmann angeredet. Die umgekehrte Form – Herr Landeshauptfrau – ist dagegen nicht üblich. Auch die Stellvertreter der Salzburger Landeshauptfrau bevorzugen bislang die Bezeichnung Landeshauptmannstellvertreter.
Siehe auch
Südtirol
In Südtirol ist der Landeshauptmann Vorsitzender der
Landesregierung. Er vertritt das Land nach außen und darf am
Ministerrat in
Rom teilnehmen, soweit Fragen des Landes Südtirol betroffen sind. Ihm werden zwei Stellvertreter zur Seite gestellt, von denen jeweils einer der
deutschen und einer der
italienischen Sprachgruppe angehören muss. Der Landeshauptmann wird vom
Landtag gewählt. Die Wahlgesetzgebung fällt in die Zuständigkeit des Landes.
Landeshauptmann (Österreich)
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