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Als Landesgruppe bezeichnet man den Zusammenschluss von Abgeordneten einer Fraktion des Deutschen Bundestags, die aus dem selben Bundesland kommen.

So hat jede große politische Fraktion im Bundestag eine eigene Landesgruppe. In ihr sind die Bundestagsabgeordneten aus dem jeweiligen Bundesland der Fraktion vereint.

Eine besondere Landesgruppe ist die bayerische Landesgruppe der Unionsfraktion: Da CDU und CSU voneinander unabhängige Parteien sind, im Bundestag aber eine Fraktionsgemeinschaft bilden, kommt der CSU-Landesgruppe eine verhältnismäßig bedeutende Funktion in der Entscheidungsfindung der Gesamtfraktion zu.

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Landesgruppe Niedersachsen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Landesgruppe Nordrhein Westfalen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Landesgruppe Baden-Württemberg der SPD-Bundestagsfraktion

Deutscher Bundestag

 

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