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Landesbanken.png Als Landesbanken werden in Deutschland bestimmte Kreditinstitute bezeichnet, die einzelne oder mehrere Bundesländer u.a. bei der Besorgung der bankmäßigen Geschäfte und der Förderung der Wirtschaft eines Landes unterstützen. In diesem Sinne nehmen Landesbanken einen öffentlichen Auftrag wahr. Landesbanken sind darüber hinaus befugt, alle im Rahmen ihrer Satzung erlaubten bankmäßigen Geschäfte zu betreiben. Insoweit treten diese Institute am Markt seit Jahren als allgemeine Geschäftsbank bzw. Universalbank auf. Landesbanken werden überdies traditionell zusammen mit den für die jeweilige Sparkassenregion zuständigen Girozentralen als Gemeinschaftsbank geführt. Träger sind in der Regel die Bundesländer und die Sparkassen- und Giroverbände.

Als zentrales Institut der Sparkassen eines Landes sind sie deren zentrale Verrechnungsstelle für den bargeldlosen Verkehr und u. a. für die Verwaltung der Liquiditätsreserven angeschlossener Sparkassen und für die Refinanzierung – durch die Ausgabe von Pfandbriefen oder Kommunalobligationen – zuständig. Ferner werden einzelne Dienstleistungen für die Kunden der Sparkassen erbracht, beispielsweise im Auslandsgeschäft.

Bis auf wenige Ausnahmen (z.B. HSH Nordbank AG) sind die Landesbanken in Deutschland Anstalten des öffentlichen Rechts. Als solche unterstehen sie der staatlichen Aufsicht in den jeweiligen Ländern.

Die Landesbanken sind untereinander mit Beteiligungen verflochten. So hält die WestLB 26% an der HSH Nordbank, die NordLB 10% an der LB Berlin und 97% an der Bremer LB, die BayernLB 75% an der SaarLB und die LB BW 100% an der LRP.

Neuere Entwicklungen


Seit den 1970er vergeben die Landesbanken zunehmend auf eigene Rechnung Kredite an ihre eigene Kundschaft. Durch starke politische Einflussnahmen ihrer Gewährträger, die gleichzeitig Aufsichtspflichten haben, und vorgeblich strukturpolitische Ziele verfolgen, sind die Kreditvergaben verschiedentlich in die öffentliche Kritik geraten. Da die Kreditvergabe der Landesbanken den gleichen Grundsätzen des Kreditwesengesetzes unterliegen wie die Kreditvergabe des privaten Bankensektors, die Eigenkapitalquote jedoch jeweils durch Mittelzuweisungen aus dem Haushalt der Bundesländer verbessert wurde, kam es zu massiver Kritik der Verbände des privaten Bankgewerbes. Im Rahmen einer Klage der Europäischen Kommission wegen Wettbewerbsverzerrung wurde die bisherige sogenannte Anstaltslast modifiziert. Die Gewährträgerhaftung wurde im Juli 2005 abgeschafft. Die Regelungen werden als Brüsseler Konkordanz bezeichnet.

Landesbanken/Girozentralen in Deutschland:


Kreditinstitut

Landesbank | Sparkassen-Finanzgruppe

 

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