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Laizismus (auch: Laizität) ist die Bezeichnung für bestimmte, in verschiedenen Staaten gültige religionsverfassungsrechtliche Modelle, denen das Prinzip der Trennung von Kirche und Staat zu Grunde liegt.

Geschichte


Der Begriff „Laizismus“ (laïcité) ist eine 1871 geprägte Wortschöpfung des französischen Pädagogen und Friedensnobelpreisträgers Ferdinand Buisson, der sich für einen religionsfreien Schulunterricht einsetzte. Sie geht auf den griechischen Begriff λαϊκισμός, von „Laie“ im Sinn von „Nicht-Geistlicher“, zurück.

1905 wurde in Frankreich das Séparation des Églises et de l'État en 1905, für das sich insbesondere der damalige Abgeordnete und spätere Ministerpräsident Aristide Briand eingesetzt hatte, verabschiedet. Die Auswirkungen der Dreyfus-Affäre führte nach heftigen Auseinandersetzungen in Frankreich zu einer parlamentarischen Mehrheit für die neue Gesetzgebung. Damit fand das von Buisson geschaffene Prinzip erstmalig Anwendung. Der Begriff laïcité wurde erstmalig in der Verfassung von 1946 verwendet. Demnach ist Frankreich eine laizistische Republik (république laïque). Mehrere andere Staaten nahmen sich das französische Modell zum Vorbild, insbesondere die Türkei unter Atatürk, wobei der Begriff unterschiedlich interpretiert wird.

Die Auswirkungen des politischen Kampfes von 1905 sind bis heute in der Interpretation des Begriffs im Alltagslebens spürbar. Dabei sind zwei Interpretationen zu unterscheiden: eine liberale, die mit Laïzismus die institutionelle Trennung von Staat und Kirche versteht, und eine radikale (laïcard), die mit Laïzismus das Verbot jeglicher religiöser Betätigung außerhalb eines engen, privaten Bereiches versteht. Während das liberale Verständnis des Laizismus bei den Kirchen vorherrscht, gibt es zahlreiche Vertreter der harten Interpretation in den Reihen der politischen Elite bis hin zur KPF. Der Katholizismus hat den Laizismus bis heute nicht akzeptiert, da das Papsttum an einem Vorrang seiner geistlichen Autorität gegenüber der Staats- und Gesellschaftsordnung festhält. Allerdings hat die katholische Kirche seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil bewusst auf politische Sonderrechte und Privilegien im Staat verzichtet und vertritt heute nicht mehr das Konzept einer Staatsreligion, die zuletzt auch in Italien 1984 abgeschafft wurde.

Laizistische Staaten


Staaten, die nominell laizistisch sind

Bei folgenden Staaten ist der Begriff „Laizismus“ in der Verfassung verankert:

Allerdings weisen diese Staaten Unterschiede in der Ausprägung und Umsetzung des Laizismus auf. Frankreich und Portugal sind die einzigen ihrem verfassungsrechtlichen Anspruch nach laizistischen Staaten der Europäischen Union, wobei in Portugal die Umsetzung des Laizismus wegen eines Konkordats unvollständig ist.

In der Türkei wird der Laizismus als „Unterordnung der Religionsausübung unter den Staat“ interpretiert, da die Imame vom Staat ausgebildet werden und dieser durch das Amt für Religiöse Angelegenheiten enge inhaltliche Vorgaben für deren Arbeit macht.

Siehe auch: Religion in der Türkei

Situation in Frankreich

Im heutigen französischen Verständnis ist Laizismus zu einem politischen Ideal geworden, das die Grundsätze der Neutralität des Staates gegenüber Religionen, deren Gleichbehandlung, sowie die Glaubensfreiheit zum Ziel hat. Laizismus ist Verfassungsprinzip. Eine Interpretation dieses Prinzips wurde 2004 von einer durch die Regierung eingesetzten Kommission vorgestellt. Konkret wird dabei zumindest folgendes angestrebt:

  • Auf legislativer Ebene ist das Gesetz nicht explizit an bestimmte religiöse Vorstellungen, Schriften oder Regeln gebunden. Gesetze können jedoch Ähnlichkeit zu bestimmten religiösen Vorstellungen aufweisen.
  • Auf judikativer Ebene wird über den Staatsbürger unabhängig von seinen religiösen Vorstellungen Recht gesprochen.
  • Die exekutive Staatsgewalt wird weder von der Beachtung bestimmter religiöser Vorstellungen, Schriften oder Regeln, noch von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten religiösen Gruppe bestimmt.

Daraus folgt, dass Frankreich „kirchliche Organisationen“ anerkennt, aber keine dieser Organisationen staatliche Zuschüsse erhält; allerdings existieren steuerliche Begünstigungen. Davon ausgenommen sind das Elsass und das Département Moselle, die zum Zeitpunkt des Gesetzes von 1905 nicht zu Frankreich gehörten und deren Bewohner sich nach der Rückkehr 1919 gegen die Übernahme der französischen Regelung wehrten. Im Überseedépartement Französisch-Guyana wird das Personal der katholischen Kirche vom Staat bezahlt.

Der Laizismus wird in Frankreich rigoros umgesetzt. Der Staat sieht es als Aufgabe an, seine Bürger gegen religiöse Praktiken, die der öffentlichen Ordnung oder den Rechten des Einzelnen zuwiderlaufen, zu schützen. In französischen öffentlichen Schulen ist es verboten, Lehrer oder Schüler nach ihrer Religion zu fragen. Pfarrer können nicht zugleich für öffentliche Unternehmen arbeiten. Frankreich betrachtet die religiösen Auffassungen der Bürger als reine Privatsache; es gibt keine amtlichen Statistiken zur Konfessionszugehörigkeit der Bevölkerung. Dies hat unter anderem zur Folge, dass es in der aktuellen politischen Debatte in Frankreich zu Segregation oder Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt keine verlässlichen Zahlen gibt. Seit 2004 ist es auch untersagt, in Schulen auffällige religiöse Zeichen zu tragen, wie Schleier, Kippa, Kreuze, Turbane (bei Sikhs) oder Ordenstracht. Andererseits übertragen die staatlichen Sender France 2 (TV) sowie France Culture (Radio) sonntägliche Gottesdienste und Andachten.

Literatur


  • Roger Mehl: Art. Laizismus. In: TRE 20 (1990), S. 404-409

Weblinks


Staatskirchenrecht | Politischer Begriff

Religion (Frankreich)

Laïcité | Laikeco | Laïcité | Laicità | ライシテ | Laïcisme | Laicyzacja | Laiklik

 

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