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Der Begriff Lage (v. mittelhochdeutsch: lâge, liegende Lauerstellung) bezeichnet

  • allgemein das Hier, der Ort einer Person oder eines Gegenstandes.
  • allgemein die Situation in der sich eine Person, eine Gesellschaft oder ein Gebilde befindet.
  • im Weinbau einen spezifischen Weinberg oder Teilbereich eines Weinbergs; siehe Lage (Weinbau).
  • davon abgeleitet, die Wohn- oder Geschäftsqualität einer Ortsgegend (beste Lage, 1b-Lage); siehe Lage (Bauwesen).
  • die Position in einem Bezugssystem
  • (meist plural) einen Schwimmstil; siehe Lage (Schwimmen).
  • im Buchwesen den einzelnen aus mehreren (oft acht) gefalzten und ineinandergelegten Papierblättern bestehenden, zum Binden vorgesehenen Teil eines Buches; siehe Lage (Buch).
  • beim Österreichischen Bundesheer die Dauer in Tagen die ein Grundwehrdiener noch im Präsenzdienst steht.
  • in der Musik
    • beim Singen einen Stimmbereich; Stimmlage.
    • bei Instrumenten eine ähnliche Bedeutung; siehe Tonlage.
    • beim Saiteninstrument einen auf dem Griffbrett verfügbarer Tonraum; siehe Lage (Saiteninstrument).
    • Harmonielehre:
      • der Abstand der Töne eines Akkords (enge oder weite Lage).
      • den Bezug von höchstem Akkordton zum harmonischen Grundton (z.B. Terzlage); siehe Umkehrung (Musik).
  • In der Taktik die Eigenschaften eines Einsatzes:
Ortschaften
  • Lage, Stadt im Kreis Lippe in Nordrhein-Westfalen
  • Lage, Gemeinde im Landkreis Grafschaft Bentheim in Niedersachsen
  • Lage, Ort an der nord-west Küste Spaniens
Personen Namens Lage

Siehe auch


Weblinks


 

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