LL.B. ist die Abkürzung für den akademischen Grad Bachelor of Laws (lat. Legum Baccalaureus, wobei LL. die lateinische Art der Abkürzung für den Plural "Rechte" ist). Dieser Abschluss kann von Juristen an vielen in- und ausländischen Universitäten erlangt werden.
Österreich
An
österreichischen Universitäten wurde der Bachelor für das
rechtswissenschaftliche Studium noch nicht eingeführt. Eine Umsetzung ist in Planung, wird von den juridischen Fakultäten aber häufig abgelehnt.
Deutschland
Der LL.B. kann in Deutschland an Universitäten und Fachhochschulen erworben werden. Er berechtigt nicht zum Referenderiat oder zum Anwalt oder Richter. Dafür ist sind immer noch die juristischen Staatsexamen notwendig.
An einem LL.B. kann man einen
Master of Law (LL.M.) anschließen.
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