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Loss Given Default ist in der Kreditrisikosteuerung die Bezeichnung für die Verlustquote.

Der LGD ist neben der Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default; oder häufig kurz als "PD" bezeichnet) und dem Exposure at Default (= ausstehendes Obligo im Verzugsfall) maßgeblich für die Bestimmung des sog. Erwarteten Verlustes eines Kreditgeschäftes oder eines Kreditportfolios. Zur Ermittlung des LGD wird in der ex-ante Betrachtung der erwartete Verlust im Verzugsfall in Relation zum Exposure at Default gesetzt. Der Verlust muss nach Basel 2-Definition dem "ökonomischen Verlust" entsprechen. In der ex-post Betrachtung wird hingegen aus den realisierten Kosten und Erlösen der LGD berechnet.

Einflussfaktoren für den "ökonomischen Verlust" sind:

- Erlöse aus der Verwertung von Sicherheiten

- Sonstige Erlöse (Zahlungen des Kreitnehmer, Zahlungen aus der Insolvenzquote)

- Interne und Externe Kosten

- Zeitliche Struktur von Kosten und Erlösen (barwertige Betrachtung auf den Ausfallzeitpunkt)

- Opportunitätskosten (Kosten für gebundenes Eigenkapital)

- Opportunitätserlöse (Steuerersparnisse)

- Kapitalverlust (Abschreibungen, Verbräuche von Einzelwertberichigungen)

- Barwertverluste bei Restrukturierung der Kreditegagement

Für ein Krditinstitut ist eine eigene oder ein im Verbund mit anderen Kreditinstituten entickelte LGD-Methodik Vorausetzung um den erweiterten Basel II Ansatz zu erreichen. (AIRB)

 

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