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Der Lästerstein oder Lasterstein ist eine Form der Bestrafung durch die Niedere Gerichtsbarkeit in der Frühen Neuzeit, womit eine Person belegt wurde, die sich in unangemessener Weise über andere Bürger äußerte. Diese Strafe zählt zu den Ehrenstrafen. Meistens wurden weibliche Personen hiermit bestraft. Dieser war eine Kette mit Steinfratzen, die um den Hals gelegt wurde. Die betreffende Person wurde damit durch die gesamte Stadt geführt oder an einem öffentlichen Platz an den Pranger gestellt. Wer mit dem Lästerstein in der Stadt gesehen wurde, dessen Ruf und Leumund war damit restlos ruiniert und galt fortan nicht mehr als ehrbar. Damit haftete ein Makel an der Person. Das bedeutete beinahe eine Ächtung der Person innerhalb des Ortes und erhebliche soziale und kommunikative Einschnitte, weil zugleich der Verkehr mit einer solchen Person als anrüchig galt. In gewisser Weise diente dieses Instrument zur innerstädtischen Sozialdisziplinierung. Zugleich war er aber auch ein Instrument für eine gesellschaftliche Diskriminierung.

Literatur


  • Rolf Süß: Hochgericht und Lasterstein. Rechtsleben im alten Freiburg. Rombach, Freiburg im Breisgau 1980, ISBN 3-7930-0268-3

Rechtsgeschichte der Frühen Neuzeit | Sanktionenrecht | Strafe

 

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