Lärmschutz bedeutet insbesondere Schutz vor:
Lärmschutz ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeits- und Umweltschutzes. Lärmschutz ist notwendig, da Lärm zu vielfältigen Gesundheitsgefahren führt, u. a.:
16. BImSchV - Verkehrslärmschutzverordnung
18. BImSchV - Sportanlagenlärmschutzverordnung
24. BImSchV - Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverodnung
32. BImSchV - Maschinen- und Gerätelärmschutzverordnung
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm).
Zur Bewertung von Freitzeitlärm wurde in verschieden Bundesländern die sogenannte "Freizeitlärmrichtlinie" eingeführt. Diese gilt für den Bereich des Freizeitlärms, der nicht bereits als Sportlärm durch die 18 BImSchV geregelt ist.
In der Regel enthalten diese Vorschriften keine Grenzwerte, sondern Richtwerte, von denen im Einzelfall abgewichen werden kann.
Bis 30. Juni 2007 sind strategische Lärmkarten aufzustellen für:
Bis 18. Juli 2008 sind Aktionspläne aufzustellen, um Lärmprobleme zu regeln.
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"Lärmschutz".
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