Bei einem Körperschaftswald handelt es sich um einen Waldbesitz im Eigentum von Körperschaften wie Gemeinden, Städten, Kirchen und Gemeinschaftsbesitztümern. Diese werden allerdings als Genossenschaftswälder oder Interessentenforsten bezeichnet. Diese haben ihren Ursprung in der Allmendeteilung, wo der Gemeinbesitz nicht in allen Fällen aufgeteilt wurde, sondern spezielle Bereiche, besonders des Waldes, Gemeinbesitz geblieben sind und die Eigentümer einen ideellen Anteil besitzen. Der Besitz ist in der Regel an einen Hof gekoppelt.
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"Körperschaftswald".
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