Als Römische Kurie (lat./ital.: Curia Romana) wird seit etwa dem 11. Jahrhundert die Gesamtheit der Leitungs- und Verwaltungsorgane des Heiligen Stuhls für die römisch-katholische Kirche bezeichnet.
1542 richtete bereits Paul III. die Inquisition als erste wiederholt tagende Kardinalskommission ein. Weitere Kommissionen mit fest umrissenen Aufgabenbereichen folgten. Aus ihren regelmäßigen Treffen entwickelten sich bald ständig aktive Verwaltungsstrukturen, in denen kontinuierlich arbeitende Kleriker die Kardinäle ersetzten.
1588 schuf Papst Sixtus V. mit der Konstitution "Immensae Aeterni Dei" als erster eine einheitliche Organisationsform, indem er die bestehenden Behörden gliederte und das aus 15 Kongregationen bestehende Kongregationensystem einrichtete. Diese Schaffung eines einheitlichen Verwaltungssystems für Weltkirche und Kirchenstaat gilt als Geburtsstunde der römischen Kurie. Dennoch gab es im Verlauf der Jahrhunderte immer wieder Veränderungen in der Ämterstruktur der Kurie und Verschiebungen der Zuständigkeitsbereiche.
Das Dekret Christus Dominus des zweiten Vatikanums sagt zur Institution der Kurie: "Bei der Ausübung der höchsten, vollen und unmittelbaren Gewalt über die Gesamtkirche bedient sich der Papst der Behörden der römischen Kurie. Diese versehen folglich ihr Amt in seinem Namen und mit seiner Vollmacht zum Wohle der Kirchen und als Dienst, den sie den geweihten Hirten leisten."
1967 kam Papst Paul VI. der Aufforderung des Konzils nach und erließ eine umfassende Kurienreform, die in etwa den heutigen Aufbau der Kurie vorgab.
Der aktuelle Codex Iuris Canonici von 1983 definiert die Rolle der Kurie folgendermaßen: "Die Römische Kurie, durch die der Papst die Geschäfte der Gesamtkirche zu besorgen pflegt und die ihre Aufgabe in seinem Namen und seiner Autorität zum Wohl und zum Dienst an den Teilkirchen ausübt, besteht aus dem Staatssekretariat oder Päpstlichen Sekretariat, dem Rat für die öffentlichen Angelegenheiten der Kirche, den Kongregationen, den Gerichtshöfen und anderen Einrichtungen, deren Ordnung und Zuständigkeit durch besonderes Gesetz festgelegt sind."
Papst Johannes Paul II. gab der Kurie 1988 in der Apostolischen Konstitution "Pastor Bonus" ihr heutiges Gesicht, räumte aber zugleich immer wieder, zuletzt in seinem Schreiben "Novo millennio ineunte" (2001), die Notwendigkeit von Reformen ein: "Was die Reform der Römischen Kurie (...) betrifft (...), bleibt sicherlich noch viel zu tun."
Nachdem Papst Benedikt XVI. am 11. März 2006 die Leitung des Päpstlichen Rates der Seelsorge für Migranten und Reisende und des Päpstlichen Rates für Gerechtigkeit und Frieden sowie die Leitung des Päpstlichen Rates für den Interreligiösen Dialog und des Päpstlichen Rates für die Kultur zusammengelegt hat, sehen vatikanische Beobachter darin erste Ansätze einer beginnenden Kurienreform. Jedoch heißt es in den offiziellen Verlautbarungen des Heiligen Stuhls, dass diese Zusammenlegungen "vorläufig" seien.
Der Vatikanstaat ist die territoriale Basis der völkerrechtlichen Souveränität des Heiligen Stuhls. Der Staat der Vatikanstadt tritt international nicht in Erscheinung, sondern überlässt dem Hl. Stuhl als Subjekt des Völkerrechts die diplomatische Vertretung. Die Institutionale Verschränkung von Kurie (Hl. Stuhl) und Regierung der Vatikanstadt ist darin begründet, dass der Papst gleichzeitig auch Souverän des Staates der Vatikanstadt ist.
Seit 1984 ist der Kardinalstaatssekretär mit der ständigen Vertretung des Papstes in der weltlichen Leitung des Vatikanstaats beauftragt. Die Regierung liegt jedoch de facto in den Händen einer aus sieben Kurienkardinälen bestehenden päpstlichen Kommission. Sie wird vom Papst jeweils für fünf Jahre ernannt und ist hauptsächlich für die Festlegung der Finanz- und Haushaltspolitik der Vatikanstadt zuständig. Den Präsidenten der Kommission (z. Zt. noch Edmund Casimir Kardinal Szoka, ab 15. September 2006 Giovanni Lajolo) kann man als eine Art Regierungschef ansehen. Der Kommission ist der Generalsekretär mit dem Governatorato, zuständig für die zentrale Verwaltung, unterstellt.
Die Büroräume der Kurienverwaltung befinden sich nur zu einem kleinen Teil auf dem Territorium des Vatikans, die übrigen Verwaltungsabteilungen sind an anderen Orten in Rom angesiedelt, meist auf exterritorialen Flächen, teilweise aber auch auf römischem Stadtgebiet.
Das Staatssekretariat wird in die Sektion für Allgemeine Angelegenheiten, auch Erste Sektion, ("Innenministerium") und in die Sektion für Beziehungen zu den Staaten, auch Zweite Sektion, ("Außenministerium") unterteilt.
Die Erste Sektion übernimmt die Endredaktion und Zustellung aller Schreiben der Kurie, überwacht und koordiniert die Tätigkeit der übrigen Dikasterien und päpstlichen Behörden, erstellt Statistiken und ist für die Medienarbeit des Heiligen Stuhls verantwortlich. Auch die päpstlichen Vertretungen im Ausland werden von der Ersten Sektion geleitet, insbesondere, was ihren Kontakt zu den Ortskirchen angeht, darüber hinaus führt sie die Verhandlungen mit dem beim Vatikan akkreditierten Diplomaten. Der Postein- und -ausgang wird von acht verschiedenen Sprachen zugeordneten Abteilungen bearbeitet.
Die Zweite Sektion ist für alle Belange der Beziehungen zu anderen Ländern und internationalen Institutionen zuständig, die nicht von den jeweiligen Vertretungen des Heiligen Stuhls in den betreffenden Ländern selbstständig geregelt werden. Darüber hinaus übernimmt sie die Interessenvertretung des Papstes bei internationalen Kongressen und Verhandlungen. In Ländern, in denen Konkordate bestehen, führt die Zweite Sektion Verhandlungen über Bischofsernennungen. Der größte Teil des päpstlichen diplomatischen Korps arbeitet in dieser Sektion, allerdings wechseln die Mitarbeiter häufig in die Vertretungen in aller Welt.
Zurzeit hat das Staatssekretariat knapp 150 Mitarbeiter, in den niedrigeren Rängen auch Laien und Frauen, zuzüglich zahlreicher externer Berater.
Die Kongregrationen im Überblick:
Jede Kongregation verfügt über einen Stab von rund 25 Mitarbeitern. Zwar werden Dekrete der Kongregationen vom jeweiligen Präfekten unterzeichnet, doch wurden die entsprechenden Entscheidungen zuvor von Kardinalsgremien, teilweise unter Zuziehung von Ortsbischöfen und unter dem Vorsitz des Papstes, getroffen.
siehe auch: Rom und Rom/Themenliste
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