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Bad als amtlicher Städtebeiname eines Kurortes ist ein geschütztes Prädikat.

Deutschland


In Deutschland dürfen nur staatlich anerkannte Heilbäder in ihrem Namen auch den Titel Bad tragen.

Österreich


In Österreich dürfen nur Heilbäder, Thermalbäder oder Luftkurorte diesen Titel tragen, wenn er dem Ort von der Landesregierung verliehen wurde.

Siehe auch


Kurort

 

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