Eine Kurantmünze ist eine „vollwertige, umlaufende, gangbare, kursierende“ Münze, deren Wert durch das Metall, aus dem sie besteht, gedeckt ist, d. h. der Kurswert entspricht (fast) ihrem Metallwert, wenn man einmal vom sogenannten Schlagschatz (Gewinn des Münzherrn) und den Prägekosten absieht, die aber stets durch die Scheidemünzen und Banknotenemission eines Landes in der Ausmünzungsbilanz überkompensiert wurden. Das wertbestimmende Metall, aus dem die Kurantmünzen bestanden, waren Silber und Gold, ausnahmsweise auch Platinmetalle oder für kurze Zeit sogar Kupfer.
Die Kurantmünze ist ein unbeschränkt gültiges Zahlungsmittel und muss in beliebiger Höhe zur Schuldbefreiung akzeptiert werden. Sie hat einen natürlichen (weil sie allgemein wegen ihres inneren Metallwertes akzeptiert wurde) und einen gesetzlichen Zwangskurs.
Normalerweise wurden Kurantmünzen vollwertig nach einem gesetzlich festgelegten Münzfuß, z. B. Reichsfuß, ausgebracht; einige Münzherrn hielten sich aber nicht immer an den vorgeschrieben Münzfuß. Diese Abweichungen bzw. Feingehaltverschlechterungen wurden früher in sogenannten Valvationstabellen festgehalten. Nichts desto trotz waren diese Münzen ebenfalls Kurantmünzen, wenn auch mit entsprechendem Disagio im Vergleich zum vollwertigen Münznominal bzw. zur Rechnungsmünze.
Zur Zeit des Kurantgeldes wurden Münzen, deren Metallwert meistens wesentlich geringer war als ihr Nominalwert, Scheidemünzen genannt; andere Bezeichnungen waren auch Land- oder Stadtmünzen, was zumindest für die kleinen Nominale galt, die nicht nach dem vorschriebenen Reichsfuß ausgeprägt wurden. Zu den Scheidemünzen zählten nicht nur Bronze- und Kupfermünzen, sondern auch viele Silbermünzen, deren Metallwert durch die Legierung mit Kupfer teilweise erheblich im Vergleich zu ihrem Nominalwert gemindert wurde. Diese Silber-Kupferlegierung mit unter 50 % Silberanteil wurde Billon genannt.
Vom Altertum bis zum Ersten Weltkrieg kam den Kurantmünzen eine sehr große Bedeutung zu. Sie waren praktisch immer aus Gold (Goldmünze) oder Silber (Silbermünze) geprägt. In Russland waren Anfang des 19. Jahrhunderts auch Dukaten-Münzen zu 3, 6 und 12 Rubel aus Platin im Umlauf. Spätere Platinmünzen waren meistens Abschläge von kursierenden (Gold-)Münzen oder vergoldete Fälschungen zu einer Zeit, als Platin noch weniger Wert hatte als Gold. In Schweden des 18. Jahrhunderts gab es Kupferplattenmünzen mit erheblichem Gewicht, da hier das wesentlich billigere Kupfer den Münzwert zu decken hatte und Münzsilber knapp war. Die großen und schweren kupfernen 5-Kopekenstücke (Pjataks) und die englischen 1-Pennymünzen (Carwheels) des ausgehenden 18. Jahrhunderts könnten auch fast als „Kupferkurantmünzen“ angesehen werden.
Bis 1872 hatten deutsche Silberkurantmünzen in ihrem Gepräge neben der Nominalwährungsangabe fast immer eine zusätzliche Angabe ihres Gewichtes, z. B. 1 Thaler, 30 (Stück) ein Pfund fein(es Silber). Sie waren de facto Silberbarren in Münzform. Gold(kurant)münzen hatten meistens keine Gewichtsangabe.
Größere Zahlungen wurden vor 1871 immer mit genauer Angabe der Kurantwährung in den Verträgen vereinbart, z. B. „preußisch Courant“. Wurde versucht, mit Scheidemünze eine Kurantschuld abzulösen, war meistens Aufgeld fällig. Das galt besonders bei Rückzahlungen in ausländischer Scheidemünze oder Banknoten.
War Silber das Hauptwährungsmetall, spricht man von einer Silberstandardwährung und die parallel umlaufenden Goldmünzen waren meistens Handelsmünzen mit einem schwankenden Kurs, der meistens Aufgeld war. War jedoch das Gold das Währungsmetall, so war das Silber fast immer Scheidemünze. In einer relativ kurzen Phase um 1865 bis 1875 gab es in Deutschland und in der lateinischen Münzunion Bimetallismus, d. h. Gold und Silber waren relativ zueinander fast wertstabil im Verhältnis 1 : 15,5, so dass Gold und Silber einige Jahre lang gleichzeitig gleichberechtigte Kurantmünzen waren; dann verfiel allerdings der Silberpreis.
In Deutschland waren bis zur Einführung der Goldmark im Jahre 1871 alle großen (groben) Silbermünzen Kurantmünzen und das meistens bis zum 1/6 Taler herunter. Der letzte deutsche Kurantgroschen war der sächsische Groschen im 13 1/3-Talerfuß von 1827 mit dem Gepräge „24 einen Taler, 320 eine feine Mark“.
Die deutsche Goldstandardwährung von 1871 bis 1907 wird wegen des Umlaufes der Taler parallel zu den 10- und 20-Markgoldmünzen manchmal als „hinkende Goldwährung“ bezeichnet.
Einfache Vereinstaler behielten ihre Kurantgeld-Eigenschaft noch bis zu ihrer Außerkurssetzung 1907 de jure. Die Silbermünzen in Mark-Währung des Kaiserreichs hingegen waren von Anfang an Scheidemünzen und mussten nur bis zu einer Höhe von 20 Mark angenommen werden; für Pfennig-Münzen galt nur 1 Mark als begrenzter Annahmezwang.
In der Lateinischen Münzunion waren neben den Goldmünzen nur die silbernen 5-Franken-Stücke um 1870 praktisch und de jure Kurantmünzen. Hier kann man durchaus eine Parallele zum deutschen Taler sehen. Die übrigen Silbermünzen ab 2 Franken abwärts wiesen einen relativ niedrigeren Feingehalt aus - ähnlich wie die silbernen Markstücke, die einen ca. 10 % relativ niedrigeren Feingehalt zum Mark-Wert hatten als die (Kurant-)Taler.
Die Begriffe „Kurant- und Scheidemünze“ wurden seit etwa 1871 im offiziellen Sprachgebrauch vermieden.
Das letzte deutsche Kurantgeld waren die 20- und 10-Markstücke, die bis etwa August 1914 noch im Umlauf waren (siehe Goldmark).
Inzwischen sind alle (Reichs-)Banknoten seit dem 1. Januar 1910 ebenfalls zu unbegrenzt schuldbefreienden Zahlungsmitteln mit Zwangskurs erklärt worden, incl. der heutigen Euro-Banknoten. Schon im 19. Jahrhundert wurde in Preußen bei Steuerzahlungen mit Bargeld an den Staat ein bestimmter Prozentsatz an Staatspapiergeld verlangt. Andernfalls war Strafgeld fällig. Dieser Umstand zwang die Bürger, Banknoten anzunehmen, obwohl ja Kurantgeld normalerweise unbegrenzt schuldbefreiend war. Dieser Staatstrick sollte die Einführung von (untergedeckten) Geldersatzzeichen beim Bürger erzwingen, was seine Ursache letztendlich in der Staatsverschuldung hatte. Allerdings hatte und hat Papiergeld auch Vorteile, z. B. was das Gewicht betrifft. Um beispielsweise einen Betrag von 1000 Talern in bar zu zahlen, mussten ca. 18 kg Silber transportiert werden.
Bei modernen Edelmetallmünzen, die am Bankschalter angeboten werden, handelt es sich nicht um Kurantmünzen, da sie nicht für den Zahlungsverkehr sondern für Anleger (Bullionmünzen) oder Sammler geprägt werden. Meistens tragen sie eine Nominanlangabe einer Währung, die aber wesentlich unter ihrem (Gold-, Platin-)Materialwert liegt. Die deutschen 10-€-Silbermünzen liegen derzeit noch wesentlich über ihrem Silberwert und sind nach altem Sprachgebrauch „Scheidemünzen“. Dagegen kommt der Materialwert der letzten 10-DM-Silbermünzen schon nahe an den aktuellen Silberpreis von ca. 4,50 € heran (Stand März 2006). Durch Inflation und/oder Metallpreiserhöhungen kann sich eine Scheidemünze über die Jahre hinweg durchaus langsam zu einer "Kurantmünze" entwickeln, was dann verschiedene Länder durch den Wegfall der kleinsten Münznominale, Münzmaterialverbilligung (Aluminium- statt vormaliger Kupferlegierung), Feingehaltverringerungen oder kleineren Münzabmessungen begegneten. Beispiele: Wegfall des britischen Farthings (1/4 d) ab 1957, Wegfall der 1- und 2-Rappenstücke in der Schweiz.
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