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Die als Lebensmittelfarbstoff (E 141) zugelassenen Kupferhaltigen Komplexe der Chlorophylle und Chlorophylline sind grün gefärbt. Durch die Anreicherung der pflanzlichen Pigmente Chlorophyll und Chlorophylline entstehen stabile, farbintensive und wachsähnliche Verbindungen. Diese Farbstoffe erscheinen olivgrün bis dunkelgrün, je nach dem wie hoch der Kupfer- und/oder Magnesiumanteil ist. Sie sind lichtecht und beständig gegen Fruchtsäuren, jedoch mäßig stabil gegen Hitze und können in pflanzlichen Ölen gelöst werden.

Herstellung


Die Chlorophylle und Chlorophylline werden aus Luzernen und Nesseln extrahiert und anschließend mit Kupfer und Magnesium künstlich angereichert.

Verwendung


Diese Farbstoffe sind ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen. Sie werden vor allem für die Färbung von grünem Gemüse welche in Essig oder Salzlake konserviert sind, verwendet.

Unter anderem finden sich die Farbstoffe in:

Gefahren


Obwohl keine Höchstmengenbeschränkung vorhanden ist, besteht der Verdacht, dass durch diese kupferhaltigen Farbstoffe die Einlagerung von Schwermetallen im Körper erhöht wird. Jedoch konnte dies bislang nicht bestätigt werden. Bei gleichzeitiger Aufnahme von kupferhaltigen Lebensmitteln kann es jedoch zu einer gesundheitsschädlichen Anreicherung von Kupfer im Blut kommen.

ADI-Wert: 0-15 mg/kg

Lebensmittelchemie | Farbstoff

 

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