Aufgaben
Die
Kunsthochschulen im Geltungsbereich des
Hochschulrahmengesetzes dienen der Weiterentwicklung der
Kunst und der
Wissenschaft durch Lehre und Forschung, insbesondere in der Verwirklichung
künstlerischer Entwicklungsvorhaben. Sie bilden den künstlerischen und wissenschaftlichen Nachwuchs aus. Wer an einer Kunsthochschule studieren möchte, muss in der Regel neben dem
Abitur oder der
fachgebundenen Hochschulreife - die
Fachhochschulreife reicht nicht aus - den Nachweis einer besonderen künstlerischen Begabung im Rahmen eines Aufnahmeverfahrens erbringen. Im Falle einer überragenden künstlerischen Befähigung kann die Voraussetzung des Abiturs auch entfallen. Unterschieden werden
Abschlüsse
Das Studium an deutschen Kunsthochschulen führt zu einer Vielzahl von Abschlüssen. Neben den üblichen
Diplomgraden in persönlicher (z.B.
Dipl.-Mus.-Päd. - Diplom-Musikpädagoge) oder häufig auch unpersönlicher (z.B.
Dipl. Vis. Komm. - Diplom für Visuelle Kommunikation) Form bzw.
Bachelor- und
Mastergraden und
Doktoraten existieren je nach inhaltlicher Ausrichtung Abschlussbezeichnungen wie
Akademiebrief,
Meisterschüler,
Bühnenreife oder
Konzertreife.
An einigen Hochschulen für bildende Künste gibt es auch Studiengänge, die - um ein Höchstmaß an künstlerischer Freiheit zu gewähren - ohne Hochschulprüfung und formalen Abschluss beendet werden. Dies war vor den achtziger Jahren sogar der Regelfall, und bei Einführung des Diploms befürchtete man in Kunsthochschulkreisen, sich durch fragwürdige Bezeichnungen wie Dipl.-Künstl. eher der Lächerlichkeit preiszugeben. Auch wurde betont, der Diplomgrad sei nur für die erfolglosen Absolventen wichtig, die sich damit auf Beamtenposten bewerben könnten, für die erfolgreichen aber ohne Wert.
Besonderheiten
Die Kunsthochschulen zählen in Deutschland wie die Technischen Hochschulen zu den
den Universitäten gleichgestellten Hochschulen. Bei der Berufung von
Professoren und Professorinnen wird im Gegensatz zu Universitäten keine
Promotion und
Habilitation vorausgesetzt, an deren Stelle tritt die Voraussetzung eines überragenden künstlerischen Lebenswerks, das sich in der Regel in der Anerkennung in Fachkreisen und darüber hinaus (z.B.
Jörg Immendorff,
Wim Wenders) manifestiert. In Deutschland führt die frühere
Hochschule der Künste in Berlin die Bezeichnung
Universität, in Österreich alle bisherigen Kunsthochschulen. In der Schweiz hingegen sind die Kunsthochschulen meist den jeweiligen Fachhochschulen zugeordnet.
Situation im Ausland
Der rechtliche Status von den Kunsthochschulen vergleichbaren Bildungseinrichtungen im Ausland variiert beträchtlich. Im anglo-amerikanischen Ausland sind Kunsthochschulen meist als Fakultäten in den regulären Universitätsbetrieb integriert, in
Italien und
Frankreich existieren die Kunsthochschulen als eigenständige Einrichtungen - die den Kulturministerien, nicht den Wissenschaftsministerien unterstehen - parallel zum Hochschulwesen und verleihen keine
akademischen Grade, sondern eigene Diplome.
Die Ecole Nationale Supérieure des Beaux-Arts in Paris hat den Status einer
Grande École. In Frankreich existieren parallel zur traditionellen Kunstakademie - der
Ecole des Beaux-Arts - seit Ende der sechziger Jahre im Zuge der
68er-Bewegung auch Fakultäten für
Arts plastiques (bildende Künste) an den Universitäten. Der Begriff der "Arts plastiques" richtete sich als unter Einbeziehung von
Anthropologie und
Soziologie erweiterter Kunstbegriff bewußt gegen den traditionellen Begriff der "schönen Künste".
Kunsthochschulen in Deutschland
Kunsthochschulen gibt es in
Kunsthochschulen in Österreich
Kunsthochschulen in der Schweiz
Siehe auch
Quellen
Literatur
- Katrin Hofer: Akademische Grade, Abschlüsse und Titel an künstlerischen Hochschulen. Lang, 1996 (Dissertation)
Akademische Bildung | Kunstakademie | Studium | Bildende Kunst | Hochschule (Deutschland) | Designschule
Art school