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Aufgaben


Die Kunsthochschulen im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes dienen der Weiterentwicklung der Kunst und der Wissenschaft durch Lehre und Forschung, insbesondere in der Verwirklichung künstlerischer Entwicklungsvorhaben. Sie bilden den künstlerischen und wissenschaftlichen Nachwuchs aus. Wer an einer Kunsthochschule studieren möchte, muss in der Regel neben dem Abitur oder der fachgebundenen Hochschulreife - die Fachhochschulreife reicht nicht aus - den Nachweis einer besonderen künstlerischen Begabung im Rahmen eines Aufnahmeverfahrens erbringen. Im Falle einer überragenden künstlerischen Befähigung kann die Voraussetzung des Abiturs auch entfallen. Unterschieden werden

Abschlüsse


Das Studium an deutschen Kunsthochschulen führt zu einer Vielzahl von Abschlüssen. Neben den üblichen Diplomgraden in persönlicher (z.B. Dipl.-Mus.-Päd. - Diplom-Musikpädagoge) oder häufig auch unpersönlicher (z.B. Dipl. Vis. Komm. - Diplom für Visuelle Kommunikation) Form bzw. Bachelor- und Mastergraden und Doktoraten existieren je nach inhaltlicher Ausrichtung Abschlussbezeichnungen wie Akademiebrief, Meisterschüler, Bühnenreife oder Konzertreife.

An einigen Hochschulen für bildende Künste gibt es auch Studiengänge, die - um ein Höchstmaß an künstlerischer Freiheit zu gewähren - ohne Hochschulprüfung und formalen Abschluss beendet werden. Dies war vor den achtziger Jahren sogar der Regelfall, und bei Einführung des Diploms befürchtete man in Kunsthochschulkreisen, sich durch fragwürdige Bezeichnungen wie Dipl.-Künstl. eher der Lächerlichkeit preiszugeben. Auch wurde betont, der Diplomgrad sei nur für die erfolglosen Absolventen wichtig, die sich damit auf Beamtenposten bewerben könnten, für die erfolgreichen aber ohne Wert.

Besonderheiten


Die Kunsthochschulen zählen in Deutschland wie die Technischen Hochschulen zu den den Universitäten gleichgestellten Hochschulen. Bei der Berufung von Professoren und Professorinnen wird im Gegensatz zu Universitäten keine Promotion und Habilitation vorausgesetzt, an deren Stelle tritt die Voraussetzung eines überragenden künstlerischen Lebenswerks, das sich in der Regel in der Anerkennung in Fachkreisen und darüber hinaus (z.B. Jörg Immendorff, Wim Wenders) manifestiert. In Deutschland führt die frühere Hochschule der Künste in Berlin die Bezeichnung Universität, in Österreich alle bisherigen Kunsthochschulen. In der Schweiz hingegen sind die Kunsthochschulen meist den jeweiligen Fachhochschulen zugeordnet.

Situation im Ausland


Der rechtliche Status von den Kunsthochschulen vergleichbaren Bildungseinrichtungen im Ausland variiert beträchtlich. Im anglo-amerikanischen Ausland sind Kunsthochschulen meist als Fakultäten in den regulären Universitätsbetrieb integriert, in Italien und Frankreich existieren die Kunsthochschulen als eigenständige Einrichtungen - die den Kulturministerien, nicht den Wissenschaftsministerien unterstehen - parallel zum Hochschulwesen und verleihen keine akademischen Grade, sondern eigene Diplome. Die Ecole Nationale Supérieure des Beaux-Arts in Paris hat den Status einer Grande École. In Frankreich existieren parallel zur traditionellen Kunstakademie - der Ecole des Beaux-Arts - seit Ende der sechziger Jahre im Zuge der 68er-Bewegung auch Fakultäten für Arts plastiques (bildende Künste) an den Universitäten. Der Begriff der "Arts plastiques" richtete sich als unter Einbeziehung von Anthropologie und Soziologie erweiterter Kunstbegriff bewußt gegen den traditionellen Begriff der "schönen Künste".

Kunsthochschulen in Deutschland


Kunsthochschulen gibt es in

Kunsthochschulen in Österreich


Kunsthochschulen in der Schweiz


Siehe auch


Quellen


Literatur


  • Katrin Hofer: Akademische Grade, Abschlüsse und Titel an künstlerischen Hochschulen. Lang, 1996 (Dissertation)

Akademische Bildung | Kunstakademie | Studium | Bildende Kunst | Hochschule (Deutschland) | Designschule

Art school

 

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