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Denkmal-Schild Deutschland.jpg]] Als Kulturgut werden Ergebnisse künstlerischer Produktion, die institutionell als wichtig und erhaltenswert anerkannt wurden. Vor allem im formalen Sprachgebrauch werden sowohl materielle als auch immaterielle Erscheinungs- und Ausdrucksformen von Kultur so bezeichnet. Die Gesamtheit der Kulturgüter wird auch als Kulturelles Erbe oder Kulturerbe (cultural heritage) bezeichnet.

Wortherkunft


Der Begriff des héritage (Französisch für „Erbe“) wurde durch den Bischof von Blois, Henri-Baptiste Grégoire, Ende des 18. Jahrhunderts geprägt.

Was zählt als Kulturgut?


„Kulturgüter“ oder „Kulturgut“ können sowohl Bestände von Bibliotheken, Archiven und Museen sein als auch Gebäude (Baudenkmäler wie Kirchen, Klöster, Schlösser). Kulturgüter stammen häufig aus der Hochkultur, sie können aber auch zur Volkskultur oder der Alltagskultur gehören.

Meist wird der Begriff verwendet, wenn es um den erfolgten oder drohenden „Verlust“ oder umgekehrt um den „Erhalt“ von bewahrens- oder schützenswerten Kulturgütern geht.

Rechtssprache


In der Rechtssprache erscheint „Kulturgut“ in verschiedenen Kontexten, etwa im „Kulturgutschutzgesetz“ (Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung), das nur bewegliches Kulturgut überwiegend in privater Hand betrifft. Kulturgutschutz und Denkmalschutz hängen eng zusammen. Der Schutz von Kulturgut als Aufgabe des Zivilschutzes ist in der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut beschrieben.

Siehe auch


Weblinks


  • http://www.uni-freiburg.de/histsem/mertens/graf/#kulturgut Kulturgutverluste werden angeprangert
  • http://www.webjournal.unior.it Web Journal on Cultural Patrimony
  • http://web.tiscali.it/mediterraneum_isform "Mediterraneum. Protection and exploitation of cultural and environmental property"

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