article

Das arabische Verb mit dem Konsonantenbestand k – f – r (kafara; ) hat sowohl in der altarabischen Poesie als auch im Koran unterschiedliche Bedeutungen. Die Grundbedeutung ist „bedecken“, „verbergen“ „verhüllen“: „in einer Nacht, deren Wolken die Sterne bedeckten“ (kafara) – heißt es in einem Gedicht von Labîd b. Rabî’a (frühes 7. Jahrhundert).

Die Hauptbedeutung des Verbs in der Sprache des Korans ist: „ungläubig sein oder werden“, „nicht glauben“, „etwas leugnen“ „vom Glauben abfallen“ und steht somit im Gegensatz zum Verb „âmana“; „glauben“. In Sure 2, Vers 253 heißt es entsprechend:

So auch in Sure 61, Vers 14 – bezogen auf die Kinder Israels.

Diese Gegenüberstellung zwischen „glauben“ und „ungläubig sein“ wird deutlich in der Sure 16, Vers 106:

Mit der Präposition bi- heißt dann kafara: „an etwas/an jemanden nicht glauben“. In Sure 18, Vers 37 heißt es:

In der außerkoranischen Literatur erfüllt das Verb dieselbe Funktion: man dient dem einzigen Gott und leugnet den Götzenkult und die Götzen. Derjenige, der nach seinem Glauben und der Annahme des Islams (kafara ba’da îmâni-hi /islâmi-hi) ungläubig wird (kafara), d.h. die Religionslehre nicht befolgt, an den Koran und an den Gesandten Gottes nicht glaubt (kafara bi-) ist ein Ungläubiger: kâfir (Part. Aktiv).

Der also kufr dadurch begeht, dass er vom Islam abfällt, nimmt im islamischen Gesetz eine Sonderstellung ein; diese Art von kufr gilt als Ridda, Apostasie, und wird mit dem Tode bestraft.

Die sog. Schriftbesitzer (ahl al-kitâb), d.h. die Juden und Christen, werden mehrfach sowohl im Koran als auch in der Rechtsliteratur als kuffâr / kâfirun (Pl. von kâfir) genannt. Eine wichtige Koranstelle hierzu ist Sure 5, Vers 44-45:

Die Koranexegese bezieht die Stelle übereinstimmend auf die „Schriftbesitzer“ und differenziert nicht zwischen Juden und Christen, da beide Religionsgemeinschaften ihre Schriften nicht entsprechend ihrer ursprünglichen Offenbarung benutzen. In der Offenbarung werden sie an mehreren Stellen in ähnlichem Sinn angegriffen und in ihrem Glauben hinterfragt. Entsprechend heißt es in Sure 5, Vers 17:

Und in Sure 5,Vers 73:

Das Schicksal derjenigen, die „ungläubig sind“ (kafaru) beschreibt Sure 2, Vers 161 wie folgt:

Die Koranexegese versteht unter den hier genannten Ungläubigen diejenigen, die die Prophetie von Mohammed abstreiten, ihn der Lüge bezichtigen, d.h. die Juden und Christen, die Angehörigen anderer Religionsgemeinschaften, ferner die Polytheisten unter den Götzendienern (d.h. die Araber auf der Arabischen Halbinsel), kurz: alle, die außerhalb der muslimischen Gemeinschaft stehen.

Der Begriff kufr heißt somit in der koranischen und nachkoranischen Zeit, sowohl in der Traditionsliteratur (sunna) als auch im Fiqh, bis in die Gegenwart hinein: „Unglaube“. Entsprechend bezeichnet man in religiösen Kreisen der Moderne die außenislamische Welt als bilâd al-kuffâr („Länder der Ungläubigen“). Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet man heute einen Nichtmuslim als Kâfir.

Bezeichnet ein Muslim seinen Nächsten ohne rechtlich-religiöse Gründe als Kâfir („Ungläubige“), macht er sich des kufr selbst schuldig. Jemanden zum „Ungläubigen“ (kâfir) erklären, heißt Takfir ().

Siehe auch


Literatur


  • Encyclopeadia of Islam. IV. New Edition. Brill, Leiden, S. 402-405
  • Rudi Paret: Der Koran. Übersetzung.Kommentar und Konkordanz. W. Kohlhammer, 1979, ISBN 3170051024
  • Manfred Ullmann (Bearbeitung): Wörterbuch der klassisch arabischen Sprache. Band I. () Otto Harrassowitz, Wiesbaden 1970
  • Fuat Sezgin: Geschichte des arabischen Schrifttums. Bd. II. Poesie bis ca. 430 H. Brill, Leiden 1975, ISBN 9004043764

Islam

Kafir | کافر | Kafir | Kafir | Куфр | Kafir

 

This article is licensed under the GNU Free Documentation License. It uses material from the "Kufr".

Home Pageartsbusinesscomputersgameshealthhospitalshomekids & teensnewsphysiciansrecreationreferenceregionalscienceshoppingsocietysportsworld