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Eine Kronkolonie (veraltet für: Britische Überseegebiete) ist im britischen Staatsrecht die von der Krone durch einen Gouverneur verwaltete Besitzung. Heute verfügen die meisten Kronkolonien – in verschiedener Abstufung – über Selbstverwaltung (innere Autonomie); nur die Außenpolitik und Verteidigung obliegt weiterhin Großbritannien. Ziel ist letztlich die vollkommene Unabhängigkeit vom Vereinigten Königreich. Lediglich sehr kleine Territorien mit geringer Bevölkerung (wie z. B. Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln) unterstehen der direkten Verwaltung eines von der britischen Regierung eingesetzten Beamten.

Nähere Informationen unter: Britische Überseegebiete

Ehemalige Kronkolonien


Viele der jetzigen Mitglieder des britischen Commonwealth waren zuvor Kronkolonien. Davon zu unterscheiden sind unter anderem britische Protektorate und die späteren selbstverwalteten Dominions, sowie Gebiete die unter der Verwaltung eines Dominions standen. Siehe hierzu Britische Kolonien. Bedeutende Kronkolonien waren unter anderem:

Vereinigtes Königreich | Abhängiges Gebiet (Großbritannien)

Crown colony | イギリスの海外領土 | Liste over tidligere britiske kolonier | Terytoria zamorskie Wielkiej Brytanii | Kronkoloni

 

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